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LG Memmingen, 27.11.2019 - 34 O 1272/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 101 Abs. 1, § 319
Berichtigung der Kostengrundentscheidung wegen offenbarer Unrichtigkeit
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 26.09.2019 - 34 O 1272/16
- LG Memmingen, 27.11.2019 - 34 O 1272/16
- LG Memmingen, 20.01.2020 - 34 O 1272/16
- LG Memmingen, 29.01.2020 - 34 O 1272/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.03.2016 - VIII ZR 287/15
Voraussetzung für die Nachholung der Entscheidung über die Kosten des …
Auszug aus LG Memmingen, 27.11.2019 - 34 O 1272/16
Erforderlich hierfür ist, dass eine versehentliche Abweichung von dem seitens des Gerichts Gewollten vorliegt und diese Abweichung "offenbar" ist, mithin sich dies aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder zumindest aus den Vorgängen bei ihrem Erlass oder ihrer Verkündung nach außen deutlich ergibt und damit auch für Dritte ohne Weiteres erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01.03.2016 - VIII ZR 287/15 m.w.N.).