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LG Memmingen, 30.06.2014 - 22 O 1266/13 |
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Volltextveröffentlichung
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Entschädigung nach § 642 BGB setzt keinen Schaden voraus!
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 30.06.2014 - 22 O 1266/13
- OLG München, 02.09.2014 - 27 U 2924/14
- OLG München, 22.10.2014 - 27 U 2924/14
- BGH, 19.07.2017 - VII ZR 297/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 02.09.2014 - 27 U 2924/14
Entschädigung nach § 642 BGB wird auf Basis der Urkalkulation berechnet!
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Memmingen vom 30.06.2014, Az.: 22 O 1266/13, durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, die Fortbildung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern und auch eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist. - OLG München, 22.10.2014 - 27 U 2924/14
Entschädigung nach § 642 BGB wird auf Basis der Urkalkulation berechnet!
Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Memmingen vom 30.06.2014 - 22 O 1266/13, wird durch einstimmigen Beschluss des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.