Rechtsprechung
LG Mosbach, 05.03.2020 - 3 T 42/19 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Hanau, 10.10.2023 - 3 T 87/23 Die allgemeine Gefahr, dass sich der Betroffene der Maßnahme entziehen könnte, reicht hierfür nicht (vgl. LG Mosbach, Beschluss vom 05.03.2020 - 3 T 42/19, BeckRS 2020, 8295, beck-online).
Dies ist aber ein Umstand, der in jedem Fall einer Abschiebung vorliegt und daher die Annahme der Gefahr im Verzug im Sinne von § 427 Abs. 2 FamFG nicht rechtfertigen könnte (vgl. entsprechend LG Mosbach, Beschluss vom 05.03.2020 - 3 T 42/19, BeckRS 2020, 8295, beck-online).