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LG Mosbach, 10.10.2022 - 3 Ns 25 Js 75/22 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Mosbach, 10.10.2022 - 3 Ns 25 Js 75/22
- OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per …
Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Mosbach vom 10. Oktober 2022 (3 Ns 25 Js 75/22) wird aus den zutreffenden, durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräfteten Gründen der angefochtenen Entscheidung, welchen der Senat beitritt, kostenpflichtig (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen .