Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2015 - 6 O 7468/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- ra-skwar.de
Darlehensvertrag - Widerruf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung von Vorfälligkeitsentgelt eines vorzeitig abgelösten Verbraucherdarlehensvertrages
- rabüro.de
Widerruf eines Darlehensvertrages auch drei Jahre nach Rückführung wirksam
- rewis.io
Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf des Darlehensvertrages, Wirksamkeit des Widerrufs und Ordnungsgemäß der Widerrufsbelehrung zum Beginn der Widerrufsfrist
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Widerruf von Darlehen: Zur Verwirkung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages bei unwirksamer Widerrufsbelehrung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages bei unwirksamer Widerrufsbelehrung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Darlehenswiderruf auch bei Bauspardarlehen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages auch drei Jahre nach Rückführung wirksam
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Auch Bauspardarlehen können widerrufen werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auch Bauspardarlehen können widerrufen werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Darlehenswiderruf: Darlehensnehmer Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung zugesprochen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerruf auch bei Bausparverträgen möglich
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen - alt und gut bekannt?!
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2015 - 6 O 7468/14
- LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2015 - 6 O 7468/14
Wird zitiert von ... (2)
- LG Mönchengladbach, 06.02.2018 - 3 O 323/16
Rückzahlung einer auf eine Aufhebungsvereinbarung eines Darlehensvertrages …
Nach § 346 Abs. 1 BGB sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13. April 2015 - 6 O 7468/14 -, Rn. 53, juris). - LG Mönchengladbach, 05.12.2017 - 3 O 34/17
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags i.R.d. Frist
Nach § 346 Abs. 1 BGB sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 13.04.2015, Az. 6 O 7468/14, Rn. 53, juris).