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   LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2019 - 6 O 5227/18   

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https://dejure.org/2019,52641
LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2019 - 6 O 5227/18 (https://dejure.org/2019,52641)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 02.12.2019 - 6 O 5227/18 (https://dejure.org/2019,52641)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 02. Dezember 2019 - 6 O 5227/18 (https://dejure.org/2019,52641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB§ 398, § 488 Abs. 1 S. 2, § 497 Abs. 3 S. 3
    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs aus Darlehen

  • IWW

    § 497 BGB
    Kreditrecht, Verjährung

  • rewis.io

    Vollstreckung aus Versäumnisurteil

  • RA Kotz

    Verjährung Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber Existenzgründer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2019 - 6 O 5227/18
    Der Beklagte hat somit nach der objektiven Zweckrichtung seines Verhaltens dem Rechtsverkehr zu erkennen gegeben, dass er sich nunmehr dem Recht für Unternehmer unterwerfen und dieses seinerseits in Anspruch nehmen will (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - III ZB 36/04, NJW 2005, 1273, 1274).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2019 - 6 O 5227/18
    Da aus einer von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Urkunde die Vermutung spricht, dass sie den übereinstimmenden Willen der Parteien vollständig und richtig wiedergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 Rn. 22 mwN), ist anzunehmen, dass die Vertragsparteien das Darlehen einvernehmlich den §§ 491 ff. BGB unterwerfen wollten.
  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 201/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2019 - 6 O 5227/18
    c) Die Verjährungshemmung nach § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst sowohl die in den Darlehensraten enthaltenen Tilgungsanteile, Vertragszinsen und Bearbeitungsgebühren als auch die - hier klageweise geltend gemachten - Verzugszinsen (vgl. BGH, Urt. v. 05.04.2011 - XI ZR 201/09, NJW 2011, 1870 Rn. 21 f.).
  • BGH, 14.07.2020 - XI ZR 553/19

    Erfassen des Hemmungstatbestands auch den Anspruch auf Rückzahlung nach

    Selbst dann, wenn ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten ursprünglich entstanden wäre und der Klägerin zustünde, fände § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB, der "Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen" betrifft, auf ihn keine Anwendung (zutreffend LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 2. Dezember 2019 - 6 O 5227/18, juris Rn. 27).
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