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   LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18   

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https://dejure.org/2021,4966
LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18 (https://dejure.org/2021,4966)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03.03.2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18 (https://dejure.org/2021,4966)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03. März 2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18 (https://dejure.org/2021,4966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Hinreichender Tatverdacht; Umstände aus anderen Verfahren

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 203, § 204 Abs. 1
    Verwendung einer auszugsweise und teilweise geschwärzt vorliegenden Zeugenaussage aus einem anderen Ermittlungsverfahren als Beweis im Strafverfahren

  • IWW

    StPO § 203, § 204 Abs. 1

  • strafrechtsiegen.de

    Vorliegen hinreichender Tatverdachts - Zeugenaussagen teils geschwärzt

  • rewis.io

    Leistungen, Hauptverhandlung, Staatsanwaltschaft, Strafzumessung, Arbeitnehmer, GbR, Tatverdacht, Freispruch, Leistungserbringung, Anklage, Dienstleistungen, Gesellschaft, Sozialversicherung, Steuerhinterziehung, hinreichender Tatverdacht, erbrachte Leistungen, fehlende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eröffnung des Hauptverfahrens - Welche Zeugenaussagen begründen den hinreichenden Tatverdacht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08

    Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18
    Nach der genannten Vorschrift sind nur einzelne, punktuelle Beweiserhebungen statthaft, nicht jedoch umfangreiche eigene Ermittlungen des Gerichts (OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271 - 274/11, juris Rn. 17; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 1 Ws 131/08, juris Rn. 13; pointiert AG Gummersbach, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 81 Ds 922 Js 2198/14 - 326/14, juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung der Hinterziehungsbetrag ein bestimmender Strafzumessungsgrund (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14, juris Rn. 99; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1842).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20

    Zur Auslegung des § 55d GZVJu

    Nach der genannten Vorschrift sind nur einzelne, punktuelle Beweiserhebungen statthaft, nicht jedoch umfangreiche eigene Ermittlungen des Gerichts (OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271-274/11, juris Rn. 17; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 1 Ws 131/08, juris Rn. 13; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 3. März 2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18, juris Rn. 29).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2024 - 12 KLs 504 Js 1820/21

    Freistellungsbescheinigung, Ausscheiden eines Gesellschafters,

    Für den strafrechtlichen Entscheidungsgrundsatz "in dubio pro reo" ist bei der Prüfung des hinreichenden Tatverdachts zwar grundsätzlich noch kein Raum, jedoch kann hinreichender Tatverdacht mit der Begründung verneint werden, dass nach Aktenlage bei den gegebenen Beweismöglichkeiten am Ende wahrscheinlich das Gericht nach diesem Grundsatz freisprechen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 17/18, juris Rn. 11; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 3. März 2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 203 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
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