Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35205
LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15 (https://dejure.org/2016,35205)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 06.10.2016 - 2 S 8390/15 (https://dejure.org/2016,35205)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 2 S 8390/15 (https://dejure.org/2016,35205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,35205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Vorrecht von Radfahrern am Fußgängerüberweg

  • rewis.io

    Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - einfahrender Radfahrer und auf der Fahrbahn befindlichen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall zwischen einem auf einen Fußgängerüberweg einfahrenden Radfahrer und einem Fahrzeug

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    (st. Rspr. z.B. BGH NJW-RR 2013, 509 und BGH MDR 2015, 416 je mwN).

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH MDR 2015, 416).

  • OLG Hamm, 30.03.1992 - 13 U 219/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Straße auf einem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    Im Umkehrschluss aus § 26 Abs. 1 Satz 1 StVO wird klar, dass für erkennbar nutzungswillige Radfahrer auf Fußgängerüberwegen nach § 26 Abs. 1 StVO kein Vorfahrtsrecht besteht (OLG Düsseldorf NZV 1998, 296; OLG Hamm NZV 1993, 66; LG Frankenthal Schaden-Praxis 2011, 280; AG Stralsund Schaden-Praxis 2012, 250); Radfahrer sind aufgrund ihrer Schnelligkeit und Wendigkeit nicht in gleicher Weise besonders schutzbedürftig wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer (Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 26 StVO Rn. 32).

    Die vereinzelt gebliebene Entscheidung des OLG Düsseldorf (28.04.1986 - 1 U 52/85 - MDR 1987, 1029), wonach auch Radfahrer grundsätzlich auf Fußgängerüberwegen den Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr genießen, sofern für diesen trotz der Geschwindigkeit des Radfahrers rechtzeitig erkennbar ist, dass der Radfahrer die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg überqueren will, wird zu Recht nicht anerkannt (statt vieler OLG Hamm NZV 1993, 66; OLG Düsseldorf NZV 1998, 296).

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    Da ein Fahrrad keine wie einem Kraftfahrzeug anhaftende Betriebsgefahr hat, scheidet die Anwendbarkeit des § 17 StVG aus; stattdessen hat nach § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB eine Berücksichtigung des Mitverschuldens des Radfahrers zu erfolgen (BGH r+s 2004, 122).

    Im Rahmen der nach § 9 StVG, § 254 BGB vorzunehmenden Abwägung (vgl. BGH v. 18.11.2003 - VI ZR 31/02, r+s 2004, 122) ist andererseits zu berücksichtigen, dass die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs zusätzlich unfallkausal durch einen Geschwindigkeitsverstoß seines Fahrers erhöht ist.

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 8/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftung für psychische

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    Im Vordergrund der Bemessung steht die mit der Verletzung verbundene Lebensbeeinträchtigung durch die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden (BGH NJW 2004, 1243) und das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten (BGH r+s 2015, 260; BGH VersR 1998, 1034), insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl etwaiger Operationen, die Dauer stationärer und ambulanter Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (OLG Saarbrücken BeckRS 2008, 1338) und das Ausmaß eines Dauerschadens (OLG Hamm BeckRS 2008, 5175); weiter sind im Rahmen einer Gesamtschau die Auswirkung des Unfalls auf den jeweils Betroffenen in dessen spezieller Lebenssituation und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers (BGH r+s 2015, 260; BGH NJW 1998, 2741) zu betrachten (vgl. BGHZ 18, 149, 154 OLG Nürnberg VersR 1998, 231).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    Im Vordergrund der Bemessung steht die mit der Verletzung verbundene Lebensbeeinträchtigung durch die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden (BGH NJW 2004, 1243) und das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten (BGH r+s 2015, 260; BGH VersR 1998, 1034), insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl etwaiger Operationen, die Dauer stationärer und ambulanter Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (OLG Saarbrücken BeckRS 2008, 1338) und das Ausmaß eines Dauerschadens (OLG Hamm BeckRS 2008, 5175); weiter sind im Rahmen einer Gesamtschau die Auswirkung des Unfalls auf den jeweils Betroffenen in dessen spezieller Lebenssituation und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers (BGH r+s 2015, 260; BGH NJW 1998, 2741) zu betrachten (vgl. BGHZ 18, 149, 154 OLG Nürnberg VersR 1998, 231).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    Im Vordergrund der Bemessung steht die mit der Verletzung verbundene Lebensbeeinträchtigung durch die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden (BGH NJW 2004, 1243) und das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten (BGH r+s 2015, 260; BGH VersR 1998, 1034), insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl etwaiger Operationen, die Dauer stationärer und ambulanter Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (OLG Saarbrücken BeckRS 2008, 1338) und das Ausmaß eines Dauerschadens (OLG Hamm BeckRS 2008, 5175); weiter sind im Rahmen einer Gesamtschau die Auswirkung des Unfalls auf den jeweils Betroffenen in dessen spezieller Lebenssituation und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers (BGH r+s 2015, 260; BGH NJW 1998, 2741) zu betrachten (vgl. BGHZ 18, 149, 154 OLG Nürnberg VersR 1998, 231).
  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02

    Grundurteil; Adhäsionsverfahren; Feststellungsantrag; Leistungsantrag; Absehen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    In der gebotenen Gesamtabwägung hat die Kammer allerdings auch das Mitverschulden des Klägers in Höhe von 50% einzustellen (BGH NJW 2002, 3560).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1977 - 10 U 294/76

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Mofafahrers mit einem neun Jahre alten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    Dies ist der Betrag, den der Geschädigte der auf dem Gebrauchtmarkt aufwenden muss, um von einem seriösen Händler ein dem Unfallrad entsprechendes Ersatzrad nach technischer Überprüfung zu erwerben (vgl. BGH r+s 1978, 174 für KFZ).
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    Im Vordergrund der Bemessung steht die mit der Verletzung verbundene Lebensbeeinträchtigung durch die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden (BGH NJW 2004, 1243) und das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten (BGH r+s 2015, 260; BGH VersR 1998, 1034), insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl etwaiger Operationen, die Dauer stationärer und ambulanter Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (OLG Saarbrücken BeckRS 2008, 1338) und das Ausmaß eines Dauerschadens (OLG Hamm BeckRS 2008, 5175); weiter sind im Rahmen einer Gesamtschau die Auswirkung des Unfalls auf den jeweils Betroffenen in dessen spezieller Lebenssituation und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers (BGH r+s 2015, 260; BGH NJW 1998, 2741) zu betrachten (vgl. BGHZ 18, 149, 154 OLG Nürnberg VersR 1998, 231).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
    Im Vordergrund der Bemessung steht die mit der Verletzung verbundene Lebensbeeinträchtigung durch die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden (BGH NJW 2004, 1243) und das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten (BGH r+s 2015, 260; BGH VersR 1998, 1034), insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl etwaiger Operationen, die Dauer stationärer und ambulanter Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (OLG Saarbrücken BeckRS 2008, 1338) und das Ausmaß eines Dauerschadens (OLG Hamm BeckRS 2008, 5175); weiter sind im Rahmen einer Gesamtschau die Auswirkung des Unfalls auf den jeweils Betroffenen in dessen spezieller Lebenssituation und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers (BGH r+s 2015, 260; BGH NJW 1998, 2741) zu betrachten (vgl. BGHZ 18, 149, 154 OLG Nürnberg VersR 1998, 231).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine

  • OLG Dresden, 18.09.1996 - 8 U 1018/96

    Umfang der Neupreisentschädigung in der Kasko-Versicherung

  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

  • OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84

    Schrittgeschwindigkeit; Verkehrsberuhigter Bereich

  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08

    Haftung für einen Verkehrsunfall mit einer Straßenbahn: Verschulden durch

  • OLG Frankfurt, 22.09.1976 - 2 Ss 359/76
  • OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00

    Deliktsrechtliche Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers angesichts von Kindern im

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit hoher Geschwindigkeit auf der

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1986 - 1 U 52/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einem die Fahrbahn auf

  • BGH, 30.01.2013 - III ZB 49/12

    Berufungsbegründung: Erfordernis des Angriffs mehrerer selbstständig tragender

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 23.10.2015 - 3 C 471/13

    Angemessenes Schmerzensgeld, Fahrbahn, Fußgängerüberwege, Geschwindigkeit,

  • AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17

    Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf

    Ferner sind die Auswirkung konkreten Auswirkungen des Unfalls auf den Kläger unter Berücksichtigung dessen spezieller Lebenssituation und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers in die Bewertung mit einzubeziehen (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 06. Oktober 2016 - 2 S 8390/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht