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   LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22   

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LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22 (https://dejure.org/2022,30721)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07.11.2022 - 12 Qs 49/22 (https://dejure.org/2022,30721)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07. November 2022 - 12 Qs 49/22 (https://dejure.org/2022,30721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Übernahme des vorformulierten Beschlusses - Genügend Indiztatsachen für Anfangsverdacht?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22

    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Die Kammer hat diese Beschwerde als unbegründet verworfen; lediglich hinsichtlich zweier Asservate hat sie den Beschluss vom 4. Januar 2022 aufgehoben und deren Herausgabe an den Beschwerdeführer verfügt (Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris).

    Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 4. Januar 2022 wird aufgehoben wie auch der Beschluss der Kammer vom 10. März 2022 (12 Qs 6/22) insoweit, als die Kammer die dagegen gerichtete Beschwerde als unbegründet verworfen hat.

    Die Staatskasse trägt die Kosten der Beschwerde, einschließlich jene der Verteidigung im Beschwerdeverfahren 12 Qs 6/22 und der Mandatierung von Fachanwälten für Medizinrecht.

    So wird den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten klargemacht, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und so der Zugriff auf Beweisgegenstände begrenzt (Kammer, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 21 m.N. zur Rspr. des BVerfG).

    Dass bei dem unmittelbaren Zugriff vor Ort die Scheidung von relevantem und irrelevantem Material noch nicht vollständig gelingt (vgl. dazu Kammer, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 15 ff.), liegt bei großen Mengen an Papierunterlagen oder bei elektronischen Daten in der Natur der Sache.

    Die Kammer hat in ihrem Beschluss vom 10. März 2022 (12 Qs 6/22, juris Rn. 9 ff.) das Bestehen des Anfangsverdachts bereits geprüft und bejaht.

    Deshalb soll widrigenfalls eine betrugsrelevante Täuschung vorliegen (12 Qs 6/22, juris Rn. 12 m.N. auch zur a.A.; zweifelnd auch Wesser in Kieser/Wesser/Saalfrank, ApoG, 2017, § 11 Rn. 161).

    a) Soweit die Beschwerde darauf anträgt, den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 4. Januar 2022 vollständig wie auch den Beschluss der Kammer vom 10. März 2022 (12 Qs 6/22) insoweit aufzuheben, als die Kammer die dagegen gerichtete Beschwerde als unbegründet verworfen hat, so ist die Beschwerde unstatthaft.

    Die (erneute) Anfechtung der Bestätigung ist allerdings ausgeschlossen, weil die Kammer die dagegen gerichtete Beschwerde des Beschuldigten schon verbeschieden hat (Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris), womit auch der Rechtsmittelzug sein Ende gefunden hat.

    Über die Kostentragung im Beschwerdeverfahren 12 Qs 6/22 hat die Kammer bereits entschieden.

  • BGH, 18.05.2022 - StB 17/22

    Beschwerde gegen eine richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Verlangt der Durchsuchungsbetroffene die Herausgabe sichergestellter Unterlagen und ist schon eine richterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht ergangen, so ist allein diese beschwerdefähig, nicht jedoch der Durchsuchungsbeschluss (Anschluss an BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22).

    Ist - wie hier mit der Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 4. Januar 2022 - eine richterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht nach § 98 Abs. 2 Satz 1 StPO analog ergangen, so ist allein diese beschwerdefähig (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, juris Rn. 10).

    Dies entspricht zudem der Rechtslage im Haftrecht, wo der Beschuldigte nur die jeweils letzte Haftentscheidung anfechten kann (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Letztere kann knapp gehalten sein und es müssen nur die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes belegt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05, juris Rn. 16; Tsambikakis in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 48 m.w.N.), also die des Betrugs nach § 263 StGB.

    Eine abweichende rechtliche Beurteilung - der Durchsuchungsbeschluss zitiert allein § 11 Abs. 1 ApoG, nicht § 7 AVV, wobei § 7 AVV aber im Zuleitungsvermerk der GenStA vom 4. März 2021 diskutiert wurde - durch das Beschwerdegericht ist möglich, solange diese an die dem Ermittlungsrichter damals bekannten tatsächlichen Umstände anknüpft (Tsambikakis in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 132; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 15a, je m.w.N.), zumal es hier nur um eine inzident zu prüfende Norm geht, der Tatvorwurf des Betrugs aber derselbe bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Das Fehlen der gebotenen Einzelfallprüfung durch die Ermittlungsrichterin folgt nicht schon daraus, dass sie den Durchsuchungsbeschluss nicht selbst ausformuliert, sondern - entsprechend der hiesigen ständigen Praxis in Wirtschaftsstrafverfahren - die ihr von der StA (bzw. hier der GenStA) vorformuliert vorgelegten Beschlussentwürfe unterzeichnet hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 19; Kammer, Beschluss vom 24. September 2021 - 12 Qs 66/21, juris Rn. 15; krit. Meyer-Mewes, HRRS 2020, 286, 288 f.).

    Von fehlender eigener Prüfung könnte etwa ausgegangen werden, wenn sich die Beschlussbegründung in formelhaften Floskeln ohne Einzelfallbezug oder in der bloßen Benennung des zugrunde liegenden Straftatbestandes erschöpft (BVerfG, Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16; Beschluss vom 8. April 2004 - 2 BvR 1821/03, juris Rn. 16 ff.), oder wenn das Ermittlungsgericht sinnentstellende Fehler oder sonst offenkundige Mängel des Antrags der Staatsanwaltschaft unkorrigiert übernimmt (BVerfG, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 19; vgl. auch Tsambikakis in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 46 m.w.N.).

  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Betroffene können die Sicherstellung deshalb grundsätzlich mit der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung angreifen - wird sie aufgehoben (wie hier nicht), entzieht dies der vorläufigen Sicherstellung regelmäßig die Grundlage - oder analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eine erstinstanzliche Entscheidung herbeiführen (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.07.2022 - 2 BvR 1483/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Ein Anfangsverdacht setzt voraus, dass tatsächliche Umstände vorliegen, die in Verbindung mit kriminalistischer Erfahrung es möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen worden ist und dass der Verdächtige als deren Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - StB 40/22, juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 2 BvR 1483/19, juris Rn. 17).
  • BGH, 05.10.2022 - StB 40/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Verdachtsgrad; Anfangsverdacht durch

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Ein Anfangsverdacht setzt voraus, dass tatsächliche Umstände vorliegen, die in Verbindung mit kriminalistischer Erfahrung es möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen worden ist und dass der Verdächtige als deren Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - StB 40/22, juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 2 BvR 1483/19, juris Rn. 17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22

    Begründung des Anfangsverdachts durch das Amtsgericht beim ärztlichen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Eine vertretbare Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist dabei vom Gericht hinzunehmen (Kammer, Beschluss vom 27. Mai 2022 - 12 Qs 24/22, juris Rn. 20 m.w.N.), was beinhaltet, dass es auch andere Interpretationen des Tatsachenmaterials geben kann.
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Es mag sein, dass man im weiteren Verfahrensfortgang die Frage näher erörtern muss, ob aufseiten der Krankenkassen ein Irrtum vorlag (wobei ein Zweifel oder ein Verdacht den Irrtum nicht ausschlösse, vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, juris Rn. 10 ff.).
  • BGH, 20.07.2022 - StB 29/22

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung beim Nichtverdächtigen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
    Ein Anfangsverdacht setzt voraus, dass tatsächliche Umstände vorliegen, die in Verbindung mit kriminalistischer Erfahrung es möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen worden ist und dass der Verdächtige als deren Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - StB 40/22, juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 2 BvR 1483/19, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen

  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

  • VG Chemnitz, 16.04.2019 - 4 K 772/15

    Vereinbarungen zur ausschließlichen Belieferung von Patienten durch bestimmte

  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.09.2021 - 12 Qs 66/21

    Durchsuchungsbeschluss - Anfangsverdacht

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04

    Durchsuchung wegen handwerksrechtlicher Verstöße (Betrieb eines

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

    Soweit die Beschwerde insistiert, es fehle bei den Krankenkassen an einem Irrtum und an einer irrtumsbedingten Vermögensverfügung, verweist die Kammer zur Meidung von Wiederholungen auf ihren Beschluss vom 7. November 2022 (12 Qs 49/22, juris Rn. 32).
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