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   LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21   

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https://dejure.org/2021,21273
LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21 (https://dejure.org/2021,21273)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09.07.2021 - 12 Qs 26/21 (https://dejure.org/2021,21273)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 12 Qs 26/21 (https://dejure.org/2021,21273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 111e Abs. 1
    Prüfungsgrundlage für den begründeten Verdacht bei beschränkter Beschwerde gegen Vermögensarrest

  • rewis.io

    Beschwerde, Arbeitgeber, Staatsanwaltschaft, Einkommen, Verteidiger, Tatverdacht, Zugang, Beschuldigte, Arbeitseinkommen, Ware, Zeitpunkt, Anordnung, Diebstahl, Einziehung, hinreichender Tatverdacht, Co KG, Art und Weise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21
    Die Anordnung eines Arrestes setzt gem. § 111e Abs. 1 Satz 1 StPO lediglich den Anfangsverdacht i.S.d. § 152 Abs. 2 StPO einer rechtswidrigen Straftat voraus, mit der Folge, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz bejaht werden können (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 Ws 627/18, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 Ws 163/17, juris Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18, juris Rn. 29 m.w.N.; Bittmann, NStZ 2021, 149, 150).

    a) Im Ausgangspunkt ist beim Vorliegen dringender Gründe, die die Kammer als gegeben erachtet, die Anordnung des Vermögensarrestes nach § 111e Abs. 1 Satz 2 StPO der gesetzliche Regelfall ("soll", vgl. BT-Drs. 18/9525, 77; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 Ws 627/18, juris Rn. 14).

    Hierfür müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne die Anordnung und Vollziehung des Arrests der staatliche Zahlungsanspruch in Gestalt der Wertersatzeinziehung vereitelt oder wesentlich erschwert würde (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 Ws 627/18, juris Rn. 101).

    Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 Ws 627/18, juris Rn. 107 m.w.N.).

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21
    Eine Abhilfe zugunsten des Beschuldigten ist mit der Regelung des § 459g Abs. 5 StPO eröffnet, die eine entsprechende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Vollstreckungsverfahren vorsieht (BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 11).
  • BGH, 16.07.2019 - 2 StR 268/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: mehrere Anbauvorgänge auf

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21
    Damit ist gewährleistet, dass der Wertersatz - um das tatsächlich unterschlagene Geld geht es ja nicht mehr, nachdem es vom Beschuldigten auf sein Konto eingezahlt worden ist - ausschließlich in Bezug auf die angeklagten Taten eingezogen wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, juris Rn. 7 f.).
  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21
    Diese gesetzliche Wertung begründet zwar keinen Automatismus, wonach allein schon der dringende Verdacht einer gegen fremdes Vermögen gerichteten Straftat die Bejahung des Sicherungsbedürfnisses rechtfertigt (Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 111e Rn. 6; Leppich, wistra 2019, 300; zum alten Recht vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. April 2013 - 2 Ws 533/12, juris Rn. 53 ff. m.N. zum Streitstand), senkt aber gegebenenfalls die Hürden für die Begründung des Sicherungsbedürfnisses.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21
    Die Anordnung eines Arrestes setzt gem. § 111e Abs. 1 Satz 1 StPO lediglich den Anfangsverdacht i.S.d. § 152 Abs. 2 StPO einer rechtswidrigen Straftat voraus, mit der Folge, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz bejaht werden können (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 Ws 627/18, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 Ws 163/17, juris Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18, juris Rn. 29 m.w.N.; Bittmann, NStZ 2021, 149, 150).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14

    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21
    Soweit der Arrest in wirtschaftlicher Hinsicht zur Folge hat, dass - wofür alles spricht - dadurch nahezu das gesamte Vermögen des Beschuldigten dessen Verfügungsbefugnis entzogen wurde (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, juris), hindert das die Anordnung des Arrestes nicht.
  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21
    Die Anordnung eines Arrestes setzt gem. § 111e Abs. 1 Satz 1 StPO lediglich den Anfangsverdacht i.S.d. § 152 Abs. 2 StPO einer rechtswidrigen Straftat voraus, mit der Folge, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz bejaht werden können (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 Ws 627/18, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 Ws 163/17, juris Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18, juris Rn. 29 m.w.N.; Bittmann, NStZ 2021, 149, 150).
  • OLG Hamburg, 05.05.2020 - 2 Ws 44/20

    Anordnung eines Vermögensarrests bei zu erwartender Einziehung des Wertersatzes;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21
    Es trifft zwar zu, dass es einen gewichtigen gegen das Sicherungsbedürfnis sprechenden Anhaltspunkt darstellen kann, wenn der Beschuldigte in Kenntnis der gegen ihn laufenden Ermittlungen nicht versucht, Teile seines Vermögens dem staatlichen Zugriff zu entziehen (OLG Hamburg, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 2 Ws 44/20, juris, für den Fall, dass die Strafkammer fast vier Jahre nach Anklageerhebung einen Arrestbeschluss von über 1, 1 Mio. EUR gegen den Angeklagten gefasst hat).
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