Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 09.11.2015 - 11 S 5293/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 23.06.2015 - 22 C 9973/14
- LG Nürnberg-Fürth, 09.11.2015 - 11 S 5293/15
- BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Nürnberg, 23.06.2015 - 22 C 9973/14
Kein Rücktrittsrecht von einer Kapitallebensversicherung wegen Verwirkung
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.11.2015 - 11 S 5293/15
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 23.06.2015, Aktenzeichen 22 C 9973/14, wird als unzulässig verworfen.Unter Abänderung des am 23.06.2015 verkündeten und am 26.06.2015 zugestellten Urteils des AG Nürnberg, Az.: 22 C 9973/14 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.029,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit 27.09.2012 zu zahlen.
Unter Abänderung des am 23.06.2015 verkündeten und am 26.06.2015 zugestellten Urteils des AG Nürnberg, Az.: 22 C 9973/14 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 478, 26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit 27.09.2012 zu zahlen.
- BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98
Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.11.2015 - 11 S 5293/15
Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen, vgl. BGH, NJW 2000, 1576.