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   LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13   

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https://dejure.org/2013,31308
LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13 (https://dejure.org/2013,31308)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10.09.2013 - 12 O 1933/13 (https://dejure.org/2013,31308)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10. September 2013 - 12 O 1933/13 (https://dejure.org/2013,31308)
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  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13
    Letzteres besteht voraussetzungslos (jetzt § 630g BGB; vgl. ferner BGH , NJW 1983, 328; BGH, NJW 1983, 2627) und lässt ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse der Beklagten zurücktreten, zumal die Dokumentationspflicht in erster Linie dem Interesse des Patienten dient.
  • BGH, 23.03.2010 - VI ZR 249/08

    Anspruch des Krankenversicherers auf Herausgabe von Kopien der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13
    Dies gilt namentlich auch für das Informationsrecht eines Heimbewohners gegenüber dem Betreiber einer Pflegeeinrichtung (vgl. BGH , VersR 2013, 649; BGH , NJW-RR 2010, 1117; AG Essen , RDG 2010, 187).
  • SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06

    Übermittlung von Leistungsdaten in der gesetzlichen Krankenversicherung -

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13
    Vielmehr hat es die Beklagte hinzunehmen, dass sie die Erben der Heimbewohnerin gegenüber der Krankenkasse von der Schweigepflicht entbunden haben (vgl. SG Potsdam , Beschl. v. 27.03.2008 - 1 KA 191/06, juris).
  • LG Bochum, 22.08.2008 - 5 S 72/08

    Anspruch der Versicherung auf Herausgabe der Pflegedokumentation eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13
    Daher kann der Klägerin nach Ansicht der Kammer auch nicht vorgeworfen werden, ihr Verfolgungsverlangen führe zu einer unzulässigen Ausforschung (vgl. hierzu - aber überkommen - LG Bochum , Urt. v. 22.08.2008 - 5 S 72/08, juris).
  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13
    Letzteres besteht voraussetzungslos (jetzt § 630g BGB; vgl. ferner BGH , NJW 1983, 328; BGH, NJW 1983, 2627) und lässt ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse der Beklagten zurücktreten, zumal die Dokumentationspflicht in erster Linie dem Interesse des Patienten dient.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch der gesetzlichen Krankenkasse auf

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13
    Weitere Anhaltspunkte oder Hinweise i.S.v. § 294a Abs. 1 SGB V - also die nennenswerte Wahrscheinlichkeit in Gestalt eines Anfangsverdachts (vgl. LSG Niedersachsen , ArztR 2011, 249) - waren nicht erforderlich und mussten seitens der Klägerin weder vorgetragen, noch unter Beweis gestellt werden.
  • OLG Köln, 20.10.2010 - 3 W 55/10

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Versicherers gegen den Geschädigten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2013 - 12 O 1933/13
    Sie kann vielmehr - von § 811 Abs. 2 BGB gedeckt - die Herausgabe von Kopien geltend machen, Zug um Zug gegen Erstattung der Vervielfältigungskosten (vgl. auch OLG Köln , VersR 2012, 79).
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