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   LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13   

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https://dejure.org/2015,40175
LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13 (https://dejure.org/2015,40175)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 12.11.2015 - 8 O 9622/13 (https://dejure.org/2015,40175)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 12. November 2015 - 8 O 9622/13 (https://dejure.org/2015,40175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung in der Krankenversicherung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 131 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Staffelung erstattungsfähiger kieferorthopädischer Behandlungskosten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 288
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10

    Hinweis eines Krankenversicherers bei Antragstellung auf rückwirkende Bedingungen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Eine rückwirkende Vertragsanpassung nach § 19 IV 2 VVG ist unwirksam, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht nach § 19 V VVG darüber belehrt hat, dass ein Recht auf Vertragsanpassung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung in der Krankenversicherung nicht besteht (im Anschluss an LG Dortmund r + s 2011, 241).

    Dem Versicherer steht also ein Recht auf Vertragsanpassung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung in der Krankenversicherung nicht zu (LG Dortmund r+s 2011, 241 m. w. N.).

    Die Beklagte kann sich nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG folglich nicht auf die Anzeigepflichtverletzung berufen (für einen vergleichbaren Fall - wenngleich bei anders formulierter Belehnung - überzeugend und zutreffend LG Dortmund r+s 2011, 241).

  • BGH, 22.04.2015 - IV ZR 419/13

    Private Krankheitskostenversicherung: Grenzen der Erstattungspflicht von Kosten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Nach st. Rspr. des BGH ist Heilbehandlung jegliche ärztliche Tätigkeit, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf die Heilung oder Linderung der Krankheit oder Verhinderung ihrer Verschlimmerung abzielt (zuletzt BGH r+s 2015, 297), mag auch dieses Endziel erst nach Unterbrechungen oder mit Hilfe weiterer Ärzte erreicht werden (BGH VersR 1978, 271; BGHZ 133, 208, 211).

    Eine andere Auslegung erscheint aus der Sicht eines maßgeblichen durchschnittlichen Versicherungsnehmers (st. Rspr. zuletzt BGH r+s 2015, 297) auch nicht interessengerecht, da anderenfalls - wenn man auf das Datum des Leistungsantrages oder das Auszahlungsdatum des Versicherers abstellen würde - es einer der beiden Vertragspartner in der Hand hätte, durch entsprechende (verzögerte) zeitliche Handhabung die Höchstgrenzen zu seinen Gunsten zu verschieben.

  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Nach st. Rspr. des BGH ist Heilbehandlung jegliche ärztliche Tätigkeit, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf die Heilung oder Linderung der Krankheit oder Verhinderung ihrer Verschlimmerung abzielt (zuletzt BGH r+s 2015, 297), mag auch dieses Endziel erst nach Unterbrechungen oder mit Hilfe weiterer Ärzte erreicht werden (BGH VersR 1978, 271; BGHZ 133, 208, 211).

    Die Behandlung einer Krankheit beginnt nicht erst mit der unmittelbaren Heiltätigkeit, sondern schon mit der ersten ärztlichen Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist (BGH VersR 1978, 271).

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Außerdem muss ein Feststellungsinteresse dahingehend bestehen, dass durch ein Feststellungsurteil eine sachgemäße und erschöpfende Lösung des Streits über die Erstattungspflichten zu erwarten ist (BGH VersR 2006, 535 m. w. N.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Die Kosten richten sich nach dem berechtigten Gegenstandswert (BGH NJW 2005, 1112), hier in Höhe von 7.131,70 Euro (voraussichtliche Behandlungskosten gemäß Heil- und Kostenplan; dazu sogleich unter B.); bei Ansatz einer 1, 3 Gebühr, 20, 00 Euro Auslagenpauschale zzgl.
  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Die Situation ist insoweit der kumulativen Feststellung des Fortbestandes eines (Berufsunfähigkeits-)Versicherungsvertrages vergleichbar, wenn im selben Rechtsstreit bereits ein konkreter Versicherungsfall geltend gemacht wird, in dessen Zusammenhang eine inzidente Prüfung des Bestandes des Versicherungsvertrages zu erfolgen hat (vgl. BGH VersR 2012, 76).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Da diese Leistungsablehnung vor Mandatierung der Klägervertreterin erfolgte (vgl. Schreiben des Klägers vom 13.03.2013 persönlich an die Beklagte, Anlage B 6) handelt es sich bei den insoweit entstandenen Kosten um einen kausalen Verzugsschaden (vgl. BGH NJW 2008, 1888).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.09.2013 - 8 S 4461/12
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Die Beweislast für die Voraussetzungen solcher Vorvertraglichkeit liegen beim Versicherer (OLG Hamm VersR 1977, 953; LG Nürnberg-Fürth r+s 2014, 514 und r+s 2014, 515; Hütt in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 5. Aufl. § 2 MBKK Rn. 40; R. in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. § 2 MBKK Rn. 1; a.A. Voit in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 2 MBKK Rn. 4; LG Leipzig VersR 2008, 526).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Dann muss die für den Versicherungsnehmer günstigste Auslegung maßgeblich sein (§ 305 c Abs. 2 BGB; vgl. z. B. BGH-VersR 2004, 1039; BGH VersR 2003, 1163).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13
    Dann muss die für den Versicherungsnehmer günstigste Auslegung maßgeblich sein (§ 305 c Abs. 2 BGB; vgl. z. B. BGH-VersR 2004, 1039; BGH VersR 2003, 1163).
  • OLG Hamm, 03.06.1977 - 20 U 260/76
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74

    Behandlung von Unfällen wie Krankheiten - Begriff des so genannten "gedehnten

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 3/94

    Obliegenheitsverletzung; Versicherungsschutz; Unterscheidung von Risikobegrenzung

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.07.2013 - 2 O 393/12
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 399/13

    Private Krankheitskostenzusatzversicherung: Beginn der Versicherungsfalls bei

  • LG Leipzig, 29.11.2007 - 9 S 588/06

    Der VN trägt bei substanziiertem Bestreiten des Versicherers die Beweislast für

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