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   LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 18 Qs 47/19   

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https://dejure.org/2019,45103
LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 18 Qs 47/19 (https://dejure.org/2019,45103)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 12.12.2019 - 18 Qs 47/19 (https://dejure.org/2019,45103)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 18 Qs 47/19 (https://dejure.org/2019,45103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 112, § 126 Abs. 1 S. 3; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3, § 176 Abs. 1, § 176a Abs. 2 Nr. 1, § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 S. 1, S. 2 Nr. 1
    Umdeutung einer nach einer Zuständigkeitsübertragung gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 StPO eingelegten Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag

  • rewis.io

    Umdeutung einer nach einer Zuständigkeitsübertragung gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 StPO eingelegten Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 18.04.2005 - 1 Ws 245/05

    Haftbeschwerdeverfahren: Instanzenzug nach Zuständigkeitsübertragung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 18 Qs 47/19
    In der Rechtsprechung wird eine solche Ersetzung zwar teilweise für denkbar erachtet, weil der neu zuständige Richter damit zum Ausdruck bringe, dass er die Entscheidung seines Vorgängers fortgelten lassen wolle (so OLG Koblenz, Beschluss vom 18.04.2005 - 1 Ws 245/05).
  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 2 Ws 93/13

    Umdeutung einer Haftbeschwerde nach Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 18 Qs 47/19
    Dies ist die ganz überwiegende Auffassung bei Übergang der Haftkontrolle infolge Anklageerhebung und gilt unabhängig davon, ob der Zuständigkeitswechsel nach Einlegung der Beschwerde (vgl. hierzu - statt vieler - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 117 Rn. 12 m.w.N.) oder schon zuvor erfolgt ist (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2013 - 2 Ws 93/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.1994 - 2 Ws 172/94, StV 1994, 664; Krauß in: BeckOK-StPO, § 126 Rn. 6; Lind in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 114 Rn. 51; Schultheis in: KK-StPO, § 126 Rn. 8a; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.1994 - 2 Ws 172/94
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 18 Qs 47/19
    Dies ist die ganz überwiegende Auffassung bei Übergang der Haftkontrolle infolge Anklageerhebung und gilt unabhängig davon, ob der Zuständigkeitswechsel nach Einlegung der Beschwerde (vgl. hierzu - statt vieler - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 117 Rn. 12 m.w.N.) oder schon zuvor erfolgt ist (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2013 - 2 Ws 93/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.1994 - 2 Ws 172/94, StV 1994, 664; Krauß in: BeckOK-StPO, § 126 Rn. 6; Lind in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 114 Rn. 51; Schultheis in: KK-StPO, § 126 Rn. 8a; jeweils m.w.N.).
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