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   LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13   

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LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13 (https://dejure.org/2013,45390)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 13.11.2013 - 8 O 3800/13 (https://dejure.org/2013,45390)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 13. November 2013 - 8 O 3800/13 (https://dejure.org/2013,45390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Widerrufsrecht eines Versicherungsvertrag erlischt nach vollständiger Leistungserbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    Das Widerrufsrecht aus § 8 Abs. 4 Satz 1 VVG in der Fassung vom 17. Dezember 1990 erlischt in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG bzw. § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung aus dem Versicherungsvertrag (Anschluss BGH Urteil vom 16. Oktober 2013, IV ZR 52/12, BB 2013, 2753).(Rn.27).

    § 5a VVG in der ab dem 29.07.1994 gültigen Fassung findet nach Art. 16 § 11 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG vom 21.07.1994 (BGBl. 1994 I, S. 1630) keine Anwendung auf Versicherungsverträge, die - wie hier - bis zum 31.12.1994 zu von der Aufsichtsbehörde genehmigten Versicherungsbedingungen geschlossen wurden (BGH Urt. v. 16.10.2013 - IV ZR 52/12, juris).

    Die zuerst am 16.03.2007 erklärte Kündigung des Versicherungsvertrages schließt einen späteren Widerruf - jedenfalls im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht - nicht aus (BGH Urt. v. 16.10.2013 - IV ZR 52/12, juris TZ. 24).

    Danach erlischt ein Widerrufsrecht nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung (BGH Urt. v. 16.10.2013 - IV ZR 52/12, juris TZ. 25 ff.).

  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09

    Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens-

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    Die Verjährung richtet sich nach §§ 11, 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F., da mit dem Anspruch auf eine weitergehende Rückvergütung ein Erfüllungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag (§ 4 Abs. 3, 4 ALB, § 176 Abs. 1 VVG a.F.) verfolgt wird (BGH r+s 2010, 364).

    Nach st. Rspr. des BGH zählt der Rückkaufswert nach Kündigung - der nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme ist - zu den vertraglich versprochenen Leistungen (BGH r+s 2010, 364 m.w.N.).

    Die für Lebensversicherungsverträge einschlägige fünfjährige Verjährungsfrist nach § 12 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 VVG a.F. begann mit Ende des Jahres, in dem der Versicherungsvertrag von der Beklagten gegenüber dem Kläger abgerechnet wurde (BGH r+s 2010, 364).

  • BGH, 15.11.1995 - IV ZR 297/93

    Zusatzversorgungskasse von Gemeinden und Gemeindeverbänden - Berechnung und Höhe

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    a) Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin (Zeitmoment) bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Umstandsmoment; BGH ZIP 2001, 670; BGH VersR 1996, 315).

    Die Beurteilung, ob ein Anspruch verwirkt ist, hängt in erster Linie von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH VersR 1996, 315).

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    Sein Schweigen hierzu kann nicht als Zustimmung verstanden werden (BAG Urt v 5.7.1990 - 2 AZR 8/90, juris Tz 38).
  • LG Köln, 08.09.1993 - 24 S 45/92

    Kein Anspruch auf Auskunft bei verjährten Leistungsansprüchen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    Ein Auskunftsanspruch, der mit der Stufenklage in Ziff. 2a hilfsweise geltend gemacht wird (dazu BGH VersR 2013, 1381 ff.) besteht schon deshalb nicht, weil eventuelle vertragliche Erfüllungsansprüche auf Zahlung einer höheren Rückvergütung jedenfalls verjährt wären (vgl. LG Köln VersR 1994, 296; Benkel/Hirschberg ALB/BUZ 2. Aufl. § 176 VVG a.F. Rn. 37).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2002 - 10 Sa 69/02

    Anspruch eines angestellten Rechtsanwaltes auf Nachzahlung von Arbeitsvergütung;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    Der für § 448 ZPO erforderliche "Anbeweis" - dass also zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (BGH NJW-RR 1992, 920) - ist ebenso nicht gegeben, da sich beide Parteibehauptungen beweislos gegenüberstehen (LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 15.05.2002 - 10 Sa 69/02, juris Tz. 29).
  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    Ein Schadensersatzanspruch wegen einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung entsteht grundsätzlich schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage (BGH VersR 2011, 1152).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    Der für § 448 ZPO erforderliche "Anbeweis" - dass also zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (BGH NJW-RR 1992, 920) - ist ebenso nicht gegeben, da sich beide Parteibehauptungen beweislos gegenüberstehen (LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 15.05.2002 - 10 Sa 69/02, juris Tz. 29).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    Unkenntnis des Gläubigers von der Entstehung seines Anspruchs hindert nicht den Beginn der Verjährung, ohne dass es darauf ankommt, worauf diese Unkenntnis beruht (BGH NJW 1994, 999, 1001).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13
    Dieser zum Erwerb einer Kapitalanlage entwickelte Grundsatz muss in gleicher Weise für den Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung gelten, der sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft darstellt (vgl. BGH WM 2012, 1577).
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

  • KG, 21.06.2002 - 6 U 7713/00
  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06

    Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlung

  • LG Köln, 01.06.2011 - 26 O 337/10

    Recht zum Widerspruch gegen Versicherungsvertrag erlischt bei fehlender Übergabe

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

  • OLG Celle, 02.02.2012 - 8 U 125/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11

    Europarechtswidrigkeit der Regelung über das Zustandekommen von

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