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   LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14   

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https://dejure.org/2016,71962
LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14 (https://dejure.org/2016,71962)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15.09.2016 - 12 O 2790/14 (https://dejure.org/2016,71962)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15. September 2016 - 12 O 2790/14 (https://dejure.org/2016,71962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Ersatzansprüche wegen der Veräußerung eines als Sicherheit übereigneten Kraftfahrzeugs

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14
    Die beiden Beklagten haften analog § 128 HGB persönlich, unmittelbar und gesamtschuldnerisch gemäß § 421 BGB für die Ansprüche des Klägers (stRspr, vgl. nur BGH, NJW 2007, 2490 (2492) m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 68/01

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14
    Auf den Austritt des Beklagten zu 2) im Jahr 2012 kommt es nicht an, da die Voraussetzungen des § 160 HGB ersichtlich nicht vorliegen (BGH, NZG 2002, 467 (467)).
  • BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01

    Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14
    Die Ausführungen des Klägers zum sittenwidrigen Handeln der Beklagten sind geeignet, deren Haftung gemäß §§ 823 11, 826 BGB zu begründen, sodass von der Zulässigkeit der Klage auszugehen ist (BGH, NJW 2002, 1425 (1426)).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14
    Es kommt darauf an, den Geschädigten wirtschaftlich möglichst so zu stellen, wie er ohne das schadensstiftende Ereignis stünde (BGH, NJW-RR 2015, 275 (277) m.w.N.).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07

    Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14
    Insbesondere sind an einem solchen weitreichenden Rechtsverzicht hohe Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 2008, 2842 (2843); NK-BGB/Schulze, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 397 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05

    Pfandleihe: Gewährung eines Darlehens mit einem überhöhten Zinssatz;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14
    Linear hochgerechnet käme man bei einer Darlehenssumme von 3.000 EUR - wie vorliegend - zu einer Vergütung von maximal 65 EUR (wobei der degressive Gebührenmaßstab noch gar nicht berücksichtigt wäre; vgl. z.B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1425 (1426) m.w.N.: 1,5 % Zusatzgebühren noch zulässig).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14
    Begehrt wird mit der einseitigen Erledigungserklärung die Feststellung, die im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit zulässige und begründete Klage sei durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis unzulässig und/oder unbegründet geworden (stRspr, vgl. nur BGH, NJW 2002, 442 (442) m.w.N.).
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