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   LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21   

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https://dejure.org/2021,6591
LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21 (https://dejure.org/2021,6591)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18.03.2021 - 12 Qs 9/21 (https://dejure.org/2021,6591)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18. März 2021 - 12 Qs 9/21 (https://dejure.org/2021,6591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Beschwerde, Verletzung, Verkehrskontrolle, Straftat, Durchsuchungsbeschluss, Herausgabe, Staatsanwaltschaft, Beschlagnahme, Tatverdacht, Mobiltelefon, Beschuldigte, Verdacht, Schriftsatz, Beweismittel, Co KG, Schwere der Tat

  • strafrechtsiegen.de

    Herausgabe eines beschlagnahmten Gegenstandes - Beweisbedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beschlagnahme von Smartphone als Beweismittel

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Bedeutung als Beweismittel - Herausgabe des bei der Durchsuchung beschlagnahmten Handys

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Neues Handy, alte Daten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und Abs 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21
    Auch wenn die vorgeworfene Straftat nicht lediglich geringfügig (zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07, juris Rn. 20) ist und auch der Tatverdacht angesichts der eigenen Angaben des Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitenverfahren stark ist, so ist aus den oben genannten Gründen eine Beschlagnahme des Diensthandys des Beschuldigten für die Ermittlungen nicht notwendig.
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21
    Für die Bejahung der Bedeutung als Beweismittel für die Untersuchung ist es sowohl erforderlich als auch ausreichend, dass bei einer ex ante-Betrachtung die Möglichkeit bejaht wird, dass der Gegenstand im weiteren Verfahren zu Beweiszwecken verwendet werden kann (BVerfG NJW 1988, 890 (894); BGH NStZ 1981, 94; OLG Düsseldorf StV 1991, 473; NJW 1993, 3278; OLG München NJW 1978, 601).
  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20

    Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21
    In den Blick genommen werden muss dabei auch, dass die Beschlagnahme des Mobiltelefons, von der vorliegend in erster Linie nur die völlig unbeteiligte Beschwerdeführerin betroffen ist, auch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein (BeckOK StPO/Gerhold, 39. Ed. 1.1.2021, StPO § 94 Rn. 18 m.w.N., BVerfG, NJW 2021, 763).
  • OLG München, 05.12.1977 - 1 Ws 1309/77
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21
    Für die Bejahung der Bedeutung als Beweismittel für die Untersuchung ist es sowohl erforderlich als auch ausreichend, dass bei einer ex ante-Betrachtung die Möglichkeit bejaht wird, dass der Gegenstand im weiteren Verfahren zu Beweiszwecken verwendet werden kann (BVerfG NJW 1988, 890 (894); BGH NStZ 1981, 94; OLG Düsseldorf StV 1991, 473; NJW 1993, 3278; OLG München NJW 1978, 601).
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