Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15164
LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10 (https://dejure.org/2011,15164)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18.05.2011 - 2 O 8329/10 (https://dejure.org/2011,15164)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 2 O 8329/10 (https://dejure.org/2011,15164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung von Bahnbetriebsunternehmen; Verkehrssicherungspflichtverletzung: Überrollen des linken Fußes durch einen anfahrenden Zug nach dem Sturz eines 17-jährigen auf einem nur teilweise von Schnee geräumten Bahnsteig

  • rabüro.de

    Zum Umfang der Räumpflicht auf einem Bahnsteig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 21/2011 (Bahnsteigunfall am Aschermittwoch 2010)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Opfer des tragischen Bahnsteigunfalls am Aschermittwoch 2010 erhält Schadenersatz und Schmerzensgeld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bahnsteig muss geräumt sein - ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schüler rutschte auf eisigem Bahnsteig aus und geriet unter einen Zug: Bahn haftet für schlechten Winterdienst

  • bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ein tragischer Bahnsteigunfall am Aschermittwoch 2010

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
    Ein solcher Betriebsunfall liegt vor, wenn ein unmittelbarer äußerer - örtlicher und zeitlicher - Zusammenhang zwischen einem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Eisenbahn besteht oder wenn der Unfall durch eine dem Bahnbetrieb eigentümliche Gefahr verursacht worden ist (vgl. BGH, BGHZ 158, 130-142 mwN).

    Durch die rechtliche Trennung mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz sollte eine Enthaftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens nicht erfolgen, etwaige Nachteile für Geschädigte wollte der Gesetzgeber keinesfalls in Kauf nehmen (vgl. hierzu bspw. BGH, BGHZ 158, 130-142, mwN).

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
    Denn ein Insolvenzrisiko des primären Kostenschuldners besteht im Falle einer Inanspruchnahme der Beklagten faktisch nicht (vgl. zum Ganzen z.B. Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 09.09.2010, 8 O 1617/10).
  • LG Bielefeld, 22.11.2005 - 2 O 23/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld und Feststellung einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
    Als Vergleichsmaßstab herangezogen hat die Kammer ferner einerseits eine Entscheidung des OLG Hamm vom 24.06.1996, Az. 32 U 177/95 (immdat) herangezogen, das einem Kraftfahrer bei einer 100-prozentigen Haftung bei einer Vorfußamputation links, die 3 Operationen und eine 5monatige ambulante Nachbehandlung erforderlich machte, ein Schmerzensgeld in Höhe 25.000,-- DM = 12.782,30 EUR zugesprochen hat, andererseits eine Entscheidung des LG Bielefeld vom 22.11.2005, Az. 2 O 23/04 (immdat), das einem Lokomotivführer bei einer Fußamputation links und 2 Zehenamputationen rechts, einer Dünndarmzerreißung und Baucheinblutungen und einer offenen Unterschenkelfraktur, der intensivstationär und mehrfach operativ behandelt werden musste und Dauerschäden davongetragen hat, bei einer 10Oprozentigen Haftung ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,-EUR zugesprochen hat.
  • LG Chemnitz, 03.09.2001 - 9 O 6019/00

    Verkehrssicherungspflichten an Haltestellen des Personennahverkehrs

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
    Ob hierfür ein Streifen mit einer Breite von insgesamt 1, 5 Metern (ab Bahnsteigkante) ausreichend ist (wie dies das LG Chemnitz in der von den Beklagtenvertretern zitierten Entscheidung vom 03.09.2001, NZV 2002, 187, allerdings für eine Straßenbahn vertreten hat), mithin nach der im Abstand von etwa 1m zur Bahnsteigkante verlaufenden Sicherheitslinie ein Bereich mit einer Breite von etwa 0, 50 m noch zu räumen wäre, oder ob ein größerer Bereich zu räumen wäre (die Kammer neigt zu der Auffassung, dass nach der weißen Linie noch zumindest eingeräumter Bereich mit einer Breite von 0, 80 m erforderlich ist), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden, da hinter der.
  • LG Erfurt, 27.11.2009 - 9 O 1029/09

    Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
    Ein solcher Geschehensablauf liegt auch nicht außerhalb jeglicher Wahrscheinlichkeit, so dass eine Zurechnung unter - auch für den Schädiger erkennbaren - Kausalitätsgesichtspunkten nicht infrage stehen dürfte (a.A. LG Erfurt, 27.11.2009 - 9 O 1029/09, juris).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1985 - 1 U 202/84

    Haftung des Bahnbetriebsunternehmers; Unfälle auf Bahnsteig; Betriebsfunktion der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
    a) Zuzugeben ist der Beklagten zu 1, dass im Gegensatz zu der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.06.1985 (VersR 1987, 77) mittlerweile die rechtliche Verantwortung für den Eisenbahntransport einerseits und die Bahnhöfe andererseits rechtlich getrennt ist und mithin der Beklagten zu 1 als dem Transportunternehmen ein unmittelbarer Einfluss auf die Bahnhöfe und Bahnsteige nicht mehr möglich ist.
  • OLG Hamm, 24.06.1996 - 32 U 177/95

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
    Als Vergleichsmaßstab herangezogen hat die Kammer ferner einerseits eine Entscheidung des OLG Hamm vom 24.06.1996, Az. 32 U 177/95 (immdat) herangezogen, das einem Kraftfahrer bei einer 100-prozentigen Haftung bei einer Vorfußamputation links, die 3 Operationen und eine 5monatige ambulante Nachbehandlung erforderlich machte, ein Schmerzensgeld in Höhe 25.000,-- DM = 12.782,30 EUR zugesprochen hat, andererseits eine Entscheidung des LG Bielefeld vom 22.11.2005, Az. 2 O 23/04 (immdat), das einem Lokomotivführer bei einer Fußamputation links und 2 Zehenamputationen rechts, einer Dünndarmzerreißung und Baucheinblutungen und einer offenen Unterschenkelfraktur, der intensivstationär und mehrfach operativ behandelt werden musste und Dauerschäden davongetragen hat, bei einer 10Oprozentigen Haftung ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,-EUR zugesprochen hat.
  • OLG München, 21.02.2002 - 24 U 570/01

    Zur Pflicht per Lautsprecherdurchsage auf die Gefahr hinzuweisen, daß auf einem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10
    Zum vorliegenden Fall vergleichbar ist etwa die Entscheidung des OLG München vom 21.02.2002 (NZV 2003, 344), das einer 17-jährigen Frau ebenfalls nach einem Bahnunfall bei einem Mitverschuldensanteil von 50 % bei einer Vorfußamputation links, einer Gesichtsverletzung, einem Schädelhirntraume, einem stumpfen Bauchtraume mit Leberquetschung und einer Kopfschwartenablederung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,- EUR zugesprochen hat.
  • OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11

    Verkehrssicherheit: Haftung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, des

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.05.2011, Az. 2 O 8329/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 2 Halbsatz 2 des Tenors dieses Endurteils wie folgt lautet: "bei der Beklagten zu 2 ist diese Haftung insgesamt begrenzt auf die Höchstgrenzen des § 9 Haftpflichtgesetz.".

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - Az.: 2 O 8329/10 - vom 18.05.2011 abgeändert.

    auf die Berufung der Beklagten das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - Az.: 2 O 8329/10 - vom 18.05.2011 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG Detmold, 02.07.2014 - 12 O 210/12

    Bahnunfall, Haftungsverteilung

    Entscheidend ist, dass er gerade durch die Einwirkungsmöglichkeiten und -verpflichtungen hinsichtlich dieses Teils des Betriebes imstande ist, die hiervon ausgehenden Gefahren abzuwenden oder zu verringern (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18. Mai 2011 - 2 O 8329/10 -, juris).
  • LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12

    Kollision, Eisenbahn, defekte Schranke

    Entscheidend ist, dass er gerade durch die Einwirkungsmöglichkeiten und -verpflichtungen hinsichtlich dieses Teils des Betriebes imstande ist, die hiervon ausgehenden Gefahren abzuwenden oder zu verringern (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18. Mai 2011 - 2 O 8329/10 -, juris).
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 263/12
    LG Nürnberg-Fürth - Az. 2 O 8329/10 vom 18.05.2011;.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht