Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2846
LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22 (https://dejure.org/2023,2846)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 22.02.2023 - 12 Qs 75/22 (https://dejure.org/2023,2846)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 12 Qs 75/22 (https://dejure.org/2023,2846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,2846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Arrestbeschluss, Vollziehungsfrist, zulässige Dauer

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 111f; StPO § 111k Abs. 3; ZPO § 766
    Unwirksamkeit des Pfändungsbeschlusses wegen Zeitablaufs

  • IWW

    § 111f StPO, § 111k Abs. 3 StPO, § 766 ZPO
    StPO, ZPO

  • rewis.io

    Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Italien, Vollziehungsfrist, Frist, Verwerfung, Verkauf, Steuerhinterziehung, Ablauf, Erlass, Beamten, Unwirksamkeit, Ermittlungsverfahren, Vollstreckung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Verwerfung der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Vollzug des strafprozessualen Arrestes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18

    Frist für die Vollziehung des Vermögensarrestes durch das Finanzamt für Fahndung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    § 111f Abs. 1 Satz 2 StPO verweist auch nicht auf § 929 Abs. 2 Satz 1 ZPO und die dortige Monatsfrist (OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2018 - 18 W 20/18, juris Rn. 17 ff.).

    Je länger eine Arrestanordnung nicht vollzogen wird, umso mehr nimmt die Rechtfertigung für die Annahme einer Gefährdung des gesicherten Anspruchs und damit für den Arrestgrund ab (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.04.2009 - 1 Ws 339/08, juris Rn. 37; OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2018 - 18 W 20/18, juris Rn. 20).

  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 5 Ws 94/22

    Zeitliche Dauer eines Arrestvollzugs; Keine gesetzliche Höchstfrist für

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen zudem die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Dauer eines Arrestes OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.08.2021 - Ws 718/21, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 23.06.2022 - III-5 Ws 94/22, juris Rn. 33).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    In der zivil- und finanzrechtlichen Judikatur ist geklärt, dass auch wenn die Vollziehungsfrist eines Arrestbeschlusses durch den Antrag auf Vornahme einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gewahrt ist, dieser Arrestbeschluss keine neue, erst nach Ablauf der Vollziehungsfrist beantragte Vollstreckungsmaßnahme trägt (BGH, Urteil vom 25.10.1990 - IX ZR 211/89, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.1982 - 16 U 119/82, MDR 1983, 239; BFH, Urteil vom 27.11.1973 - VII R 100/71, juris Rn. 14 und LS).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2009 - 1 Ws 339/08

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Vorliegen eines Arrestgrundes bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    Je länger eine Arrestanordnung nicht vollzogen wird, umso mehr nimmt die Rechtfertigung für die Annahme einer Gefährdung des gesicherten Anspruchs und damit für den Arrestgrund ab (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.04.2009 - 1 Ws 339/08, juris Rn. 37; OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2018 - 18 W 20/18, juris Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1982 - 16 U 119/82
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    In der zivil- und finanzrechtlichen Judikatur ist geklärt, dass auch wenn die Vollziehungsfrist eines Arrestbeschlusses durch den Antrag auf Vornahme einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gewahrt ist, dieser Arrestbeschluss keine neue, erst nach Ablauf der Vollziehungsfrist beantragte Vollstreckungsmaßnahme trägt (BGH, Urteil vom 25.10.1990 - IX ZR 211/89, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.1982 - 16 U 119/82, MDR 1983, 239; BFH, Urteil vom 27.11.1973 - VII R 100/71, juris Rn. 14 und LS).
  • BGH, 09.02.1989 - IX ZR 17/88

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Pfändung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    Der Schuldner kann deshalb nach § 766 ZPO die Aufhebung der nach Ablauf der Vollziehungsfrist vorgenommenen Vollstreckungsakte verlangen (BGH, Urteil vom 09.02.1989 - IX ZR 17/88, juris Rn. 11; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 929 Rn. 24).
  • BFH, 27.11.1973 - VII R 100/71

    Arrest - Pfändung - Herausgabeanspruch - Ablauf der Vollziehungsfrist -

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    In der zivil- und finanzrechtlichen Judikatur ist geklärt, dass auch wenn die Vollziehungsfrist eines Arrestbeschlusses durch den Antrag auf Vornahme einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gewahrt ist, dieser Arrestbeschluss keine neue, erst nach Ablauf der Vollziehungsfrist beantragte Vollstreckungsmaßnahme trägt (BGH, Urteil vom 25.10.1990 - IX ZR 211/89, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.1982 - 16 U 119/82, MDR 1983, 239; BFH, Urteil vom 27.11.1973 - VII R 100/71, juris Rn. 14 und LS).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 157/98

    Unwirksamkeit einer aufgrund einer einstweiligen Verfügung durchgeführten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    Die Überschreitung der noch angemessenen Vollziehungsfrist - wie lang sie auch konkret bemessen sein mag - führt dazu, dass die Vollstreckung aus dem Arrestbeschluss unzulässig wird, wenn sie nicht vorher eingeleitet wurde; Vollstreckungsmaßnahmen nach Ablauf der Frist sind unwirksam (BGH, Urteil vom 10.06.1999 - VII ZR 157/98, juris Rn. 8 f.; MüKoStPO/Bittmann, 2. Aufl., § 111f Rn. 15 f., § 111k Rn. 37).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    Andernfalls geriete man in A., weil mit dem Angriff gegen die Vollstreckungsmaßnahme - und diese allein ist Gegenstand des § 111k Abs. 3 StPO -, die materiell-rechtliche Wirksamkeit des zugrundeliegenden Titels, also auch seine fortbestehende Verhältnismäßigkeit, grundsätzlich nicht zur Prüfung gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90, juris Rn. 15, zutreffend auch AG Nürnberg im angegriffenen Beschluss; anders MüKoStPO/Bittmann, 2. Aufl., § 111k Rn. 37, der im Rahmen des § 111k Abs. 3 StPO die ursprüngliche und fortbestehende Wirksamkeit des Arrestes inzident prüfen will).
  • OLG Nürnberg, 31.08.2021 - Ws 718/21
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22
    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen zudem die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Dauer eines Arrestes OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.08.2021 - Ws 718/21, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 23.06.2022 - III-5 Ws 94/22, juris Rn. 33).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23

    Aufhebung eines aufgrund eines Rechtshilfeersuchens erlassenen Arrestbeschlusses

    Die Kammer hat eine aufgrund des Arrestes ausgebrachte Forderungspfändung bereits aufgehoben (Beschluss vom 22. Februar 2023 - 12 Qs 75/22, juris, dazu instruktiv Bittmann, ZWH 2023, 81); nun wird auch gepfändete Bargeld auszukehren sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht