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   LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22   

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https://dejure.org/2022,8967
LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22 (https://dejure.org/2022,8967)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 25.04.2022 - 12 Qs 22/22 (https://dejure.org/2022,8967)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 25. April 2022 - 12 Qs 22/22 (https://dejure.org/2022,8967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 56f; StPO § 453 Abs. 1 Satz 4
    Vorläufig erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach fehlender (erneuter) mündlicher Anhörung nach Verlängerung der Frist für die Auflagenerfüllung

  • rewis.io

    Widerruf, Strafaussetzung, Staatsanwaltschaft, Arbeit, Frist, Arbeitsleistung, Auflagen, Auskunft, Fristablauf, Widerrufsverfahren, Auflage, dritte, Geldauflage, Zeitpunkt, Widerruf der Strafaussetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 2 Ws 743/10

    Sofortige Beschwerde mittels Telefax, sie sowohl im Ausgangsjournals wie auch im

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22
    Das Amtsgericht hätte den Verurteilten daher erneut anhören müssen, da es zu dem Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung nicht ausschließen konnte, dass der Verurteilte beachtenswerte Gründe für die Nichterfüllung innerhalb der Fristverlängerung gehabt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 743/10, 744/10, juris zur fehlenden erneuten Anhörung nach Verlängerung einer Frist zur Erfüllung einer Zahlungsauflage durch das Erstgericht).

    Die unterbliebene Anhörung des Verurteilten kann auch nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, sondern führt als schwerwiegender Verfahrensmangel zur Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung an das Amtsgericht, da das Amtsgericht eine im vorliegenden Fall zwingend vorgeschriebene Anhörung unterlassen hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 8 und § 453 Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 Ws 212/08 und vom 30. August 2018 - 1 Ws 138/18; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 743/10, 744/10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17, alle in juris).

  • OLG Hamm, 28.03.2017 - 2 Ws 38/17

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22
    Die unterbliebene Anhörung des Verurteilten kann auch nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, sondern führt als schwerwiegender Verfahrensmangel zur Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung an das Amtsgericht, da das Amtsgericht eine im vorliegenden Fall zwingend vorgeschriebene Anhörung unterlassen hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 8 und § 453 Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 Ws 212/08 und vom 30. August 2018 - 1 Ws 138/18; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 743/10, 744/10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17, alle in juris).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2008 - 1 Ws 212/08

    Bewährungswiderruf: Entscheidung ohne mündliche Anhörung des Verurteilten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22
    Die unterbliebene Anhörung des Verurteilten kann auch nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, sondern führt als schwerwiegender Verfahrensmangel zur Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung an das Amtsgericht, da das Amtsgericht eine im vorliegenden Fall zwingend vorgeschriebene Anhörung unterlassen hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 8 und § 453 Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 Ws 212/08 und vom 30. August 2018 - 1 Ws 138/18; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 743/10, 744/10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17, alle in juris).
  • OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ws 49/08

    Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22
    Insoweit war für die Frage, ob der Verurteilte vorliegend gröblich und beharrlich gegen Auflagen verstoßen hat, jedenfalls auch die Nichterfüllung der Auflagen innerhalb dieser verlängerten Frist maßgeblich (OLG Jena, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 1 Ws 49/08, juris).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2018 - 1 Ws 138/18

    Widerruf einer Strafrestaussetzung wegen wiederholter Verstöße gegen Weisungen:

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22
    Die unterbliebene Anhörung des Verurteilten kann auch nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, sondern führt als schwerwiegender Verfahrensmangel zur Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung an das Amtsgericht, da das Amtsgericht eine im vorliegenden Fall zwingend vorgeschriebene Anhörung unterlassen hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 8 und § 453 Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 Ws 212/08 und vom 30. August 2018 - 1 Ws 138/18; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 743/10, 744/10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17, alle in juris).
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