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   LG Nürnberg-Fürth, 26.08.1982 - 11 T 6542/82   

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LG Nürnberg-Fürth, 26.08.1982 - 11 T 6542/82 (https://dejure.org/1982,4961)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26.08.1982 - 11 T 6542/82 (https://dejure.org/1982,4961)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26. August 1982 - 11 T 6542/82 (https://dejure.org/1982,4961)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 256
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08

    Begründung einer Zuschlagsversagungsgrundes durch Verletzung der Soll-Vorschrift

    Weitergehende Auswirkungen hat eine unterbliebene Belehrung in der Regel nicht, insbesondere stellt sie grundsätzlich keinen Zuschlagsversagungsgrund dar (ebenso Stöber, aaO, § 30b Anm. 2.4 u. § 83 Anm. 4.1.n; a.A. Schiffhauer, Rpfleger 1983, 256, 257 für das Verfahren des bestbetreibenden Gläubigers).
  • LG Aachen, 20.10.2008 - 3 T 304/08

    Antrag auf einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens eines

    Das Beschwerdegericht folgt insoweit der im Schrifttum inzwischen wohl herrschenden Auffassung, dass es mit dem klaren und eindeutigen Wortlaut von § 30c Abs. 1 S. 1 ZVG, der eine erneute Einstellungsmöglichkeit nur nach einer vorangegangenen Einstellung nach § 30a ZVG, nicht aber nach § 30 ZVG vorsieht, nicht vereinbar wäre, dem Schuldner auch dann ein erneutes Antragsrecht nach § 30a ZVG einzuräumen, wenn diese Möglichkeit (ein erstes Mal) durch fruchtloses Verstreichenlassen der Frist gemäß § 30b Abs. 1 S. 2 ZVG oder durch bestandskräftige Ablehnung des Antrages durch das Vollstreckungsgericht verbraucht wurde (vgl. LG Nürnberg-Fürth RPfleger 1983, 256; Stöber, ZVG-Handbuch, 8. Auflage 2007, Rdn. 177c; Stöber, ZVG, 18. Auflage 2006, § 30b Rdn. 10.1, Böttcher, ZVG, 4. Auflage 2005, § 30c Rdn. 15).
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