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   LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 14 S 3582/09   

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https://dejure.org/2009,25966
LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 14 S 3582/09 (https://dejure.org/2009,25966)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26.08.2009 - 14 S 3582/09 (https://dejure.org/2009,25966)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26. August 2009 - 14 S 3582/09 (https://dejure.org/2009,25966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei Vergrößerung der Nutzfläche eines Wohnungseigentümers; ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung der Betriebskostenverteilmaßstäbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung eines Kostenverteilungsmaßstabs durch Auslegung oder über § 10 Abs. 2 WEG (IMR 2010, 292)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 14 S 3582/09
    Jedoch führt er in seiner Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 08.03.2006, S. 19) aus, dass der gesetzliche Abänderungsanspruch gemäß § 10 Abs. 2 S. 3 WEG bei einem Prozentsatz nahe liegen sollte, den das Kammergericht (in NZM 04, 549, 550) angenommen hat.

    Maßgebend ist vielmehr ausschließlich die Benachteiligung des Klägers (so auch Bärmann/Wenzel, § 10 WEG, Rn. 158; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten zu § 10 WEG, Rn. 38; missverständlich: Jennißen/Grziwotz/Jennißen § 10 WEG Rn. 28 unter Bezugnahme auf KG NZM 2004, 549 2 ).

  • OLG Köln, 16.11.2007 - 16 Wx 154/07

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 14 S 3582/09
    Diese Quote hält auch der Kammer für ein angemessenes Kriterium (vgl auch OLG Köln, ZMR 2008, 989).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 14 S 3582/09
    Umstände außerhalb der Eintragung und der dort zulässig in Bezug genommenen Unterlagen, insbesondere also der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (vgl. BGH ZMR 2004, 834-839).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels;

    Das Berufungsgericht (dessen Urteil in ZWE 2010, 145 ff. veröffentlicht ist) meint, der angefochtene Beschluss entspreche ordnungsgemäßer Verwaltung.
  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Vorrang einer

    Die (ggf. ergänzende, vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 362) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG (vgl. Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 304; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem WEG, 7. Aufl., Rn. 93, 100; LG Nürnberg-Fürth, NJOZ 2010, 2223, 2224; BT-Drucks. 16/887, S. 19).
  • AG Schwabach, 18.06.2010 - 9 C 1355/09

    Wohnungseigentum: Änderungsanspruch eines Wohnungseigentümers hinsichtlich eines

    Unterstellt, dass gerade diese nachträgliche bauliche Veränderung zu unbilligen Ergebnissen bei der Kostenverteilung geführt hat, ist zunächst zu prüfen, ob nicht eine ergänzende Auslegung der Teilungserklärung zu einer Anpassung im Sinne des Klägers führt (so Landgericht Nürnberg-Fürth, Az: 14 S 3582/09).

    Anders als z. B. im Fall eines späteren Dachbodenausbaus, durch den sich die Miteigentumsanteile nachträglich verändern (so z. B. im Fall des LG Nürnberg-Fürth 14 S 3582/09), hat der Kläger seine Wohnung im Jahr 2000 gekauft und erworben, als es bereits neun Wohneinheiten unter Fortgeltung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung gab.

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