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   LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2018 - 10 O 2699/18   

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https://dejure.org/2018,27942
LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2018 - 10 O 2699/18 (https://dejure.org/2018,27942)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27.06.2018 - 10 O 2699/18 (https://dejure.org/2018,27942)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 10 O 2699/18 (https://dejure.org/2018,27942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 305b; HGB §§ 1 Abs. 2, 17; ZPO §§ 29 Abs. 2, 38 Abs. 1, 281 Abs. 2 S. 4
    Wegfall der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen willkürlicher Rechtsanwendung

  • rewis.io

    Wegfall der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen willkürlicher Rechtsanwendung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2002 - 14 U 148/01

    Gerichtsstandsvereinbarung bei Säumnis des Beklagten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2018 - 10 O 2699/18
    Anders als der Beklagte meint, brauchte die Klägerin demgegenüber nicht weiter darzutun, dass dessen Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb tatsächlich erfordert (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2002 - 14 U 148/01, MDR 2002, 1269, unter II.2.b aa (2) m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2001 - 1 AR 7/01

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2018 - 10 O 2699/18
    Es ist aber anerkannt, dass z.B. bei groben Rechtsirrtümern, bei fehlender gesetzlicher Grundlage oder bei einem offensichtlichen Verstoß gegen geltendes Recht die Bindung wegen willkürlicher Verweisung nicht eintritt (KG, a.a.O., unter III.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2001 - 1 AR 7/01, juris, unter II.2.; Greger, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 281 Rn. 17, jeweils m.w.N.).
  • KG, 20.05.1998 - 28 AR 34/98
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2018 - 10 O 2699/18
    Allerdings sprechen im Rahmen der somit gebotenen, an den Umständen des Einzelfalls und den Interessen der Parteien orientierten Auslegung (s. dazu z.B. KG, Beschluss vom 20.05.1998 - 28 AR 34/98, MDR 1999, 56, unter II.; Schultzky, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 38 Rn. 18) der Sitz der Klägerin und die - von dort aus betrachtet - erhebliche örtliche Distanz nach Nürnberg überwiegend dafür, dass für die konkrete Geschäftsverbindung "für beide Teile Pforzheim" als ausschließlicher Gerichtsstand intendiert war.
  • OLG Hamm, 24.10.1968 - 15 W 265/68

    Voraussetzungen für das Erfordernis eines in kaufmännischer Weise eingerichteten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2018 - 10 O 2699/18
    In der Zusammenschau zu betrachten und typisierend zu bewerten sind insofern die äußeren Einrichtungen, das Anlagekapital, der Umsatz, der Ertrag, die Größe und Beschaffenheit der Betriebsräume, die Organisation des Betriebs, Art und Maß der persönlichen Mitarbeit des Unternehmers, die Verwendung kaufmännisch geschulter Hilfskräfte, Arbeitsteilung, Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit sowie die mehr oder weniger verwickelte Gestaltung der geschäftlichen Beziehungen zu einem größeren Kreis von Lieferanten, Kunden und Angestellten (so bereits OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.1968 - 15 W 265/68, OLGZ 1969, 131, 132 - Kleingewerbe aufgrund Notwendigkeit komplizierter Abrechnungen trotz geringen Umsatzes verneint).
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