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   LG Nürnberg-Fürth, 28.04.2008 - 5 Qs 68/08   

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https://dejure.org/2008,69558
LG Nürnberg-Fürth, 28.04.2008 - 5 Qs 68/08 (https://dejure.org/2008,69558)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28.04.2008 - 5 Qs 68/08 (https://dejure.org/2008,69558)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28. April 2008 - 5 Qs 68/08 (https://dejure.org/2008,69558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr: Rechtmäßigkeit von durch Polizeibeamte angeordneter Wohnungsdurchsuchung und Blutentnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.04.2008 - 5 Qs 68/08
    Die Kammer folgt hierzu nicht der ihr bekannten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23.01.2007, AZ: 1 Ss 532/07.
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Der Beschluss des Amtsgerichts Schwabach vom 12. März 2008 - 3 Cs 707 Js 61183/08 - und der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. April 2008 - 5 Qs 68/08 - verletzen, soweit darin die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme bei der Beschwerdeführerin festgestellt wird, die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
  • LG Ansbach, 08.12.2008 - Qs 96/08
    Im Bereich der Verkehrsdelikte ist jeweils zugunsten des Beschuldigten ein möglichst niedriger Abbauwert von 0, 10 â?° je Stunde zugrunde zu legen und zudem sind, um bei der Resorptionsdauer jede Benachteiligung des Beschuldigten auszuschließen, die ersten zwei Stunden nach Trinkende von der Rückrechnung auszunehmen (vgl. LG Nürnberg-Fürth Beschluss vom 28.04.2008, 5 Qs 68/08 zitiert nach Juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2008 - 5 Qs 93/08

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Drogeneinfluss:

    Insoweit hält die Kammer an ihren Ausführungen in ihren Entscheidungen vom 13.12.2007, Az. 5 Qs 181/07, und vom 28.04.2008, Az. 5 Qs 68/08, fest (vgl. hierzu auch Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2008, Az. 9 Qs 381/07 und Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.11.2007, Az. 603 Qs 470/07).
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