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LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2016 - 8 O 8282/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Keine Haftung des Hotelbetreibers für unerlaubte Schwarzfahrt mit dem Pkw eines Gastes
- ra.de
- reise-recht-wiki.de
Keine Haftung des Hotelbetreibers für unerlaubte Schwarzfahrt mit dem Pkw eines Gastes
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2016 - 8 O 8282/15
- OLG Nürnberg, 19.04.2017 - 4 U 2292/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.05.1965 - Ib ZR 108/63
Verwahrungspflichten eines Gastwirts im Rahmen eines Beherbergungsvertrags - …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2016 - 8 O 8282/15
Dennoch scheidet eine Haftung der Beklagten zu 2) aus, da der Parkservice zwar grundsätzlich von der Beklagten zu 2) angeboten wird, der Parkservice jedoch nicht zu dem Aufgabenbereich gehört, zu dem der Beklagte zu 1) von der Beklagten zu 2) bestimmt worden ist (vgl. BGH, NJW 1965, 1709).Insoweit war keine Kommunikation zwischen dem Beklagten zu 1) und dem Zeugen ... über das Verbringen des Fahrzeugs erfolgt (anders BGH, NJW 1965, 1709).
- BGH, 21.01.1999 - III ZR 289/97
Formularmäßige Vereinbarung von Ausschlußfristen für die Geltendmachung von …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2016 - 8 O 8282/15
Gem. § 278 BGB hat der Schuldner für schuldhaftes Verhalten einer Hilfsperson einzustehen, soweit es in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben steht, die ihr im Hinblick auf die Vertragserfüllung zugewiesen waren (BGH, Urteil vom 21. Januar 1999, Az: III ZR 289/97). - BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2016 - 8 O 8282/15
Denn die Erkenntnisse des Strafverfahrens binden das Zivilgericht nicht, dieses hat seine Überzeugung aus eigener Würdigung der vorgelegten Beweise zu gewinnen (BGH, NJW-RR 2005, 1024; BGH, NJW-RR 2013, 9). - BGH, 17.03.1981 - VI ZR 287/79
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines durch Diebstahl bedingt entstandenen …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2016 - 8 O 8282/15
d) Somit kann festgestellt werden, dass der Mitarbeiter nur bei Gelegenheit der ihm von der Beklagten zu 2) übertragenen Tätigkeit die Beschädigung des Fahrzeugs verübt hat und kein innerer Zusammenhang mit der ihm übertragenen Aufgabe bestand (BGH, VersR 1981, 732). - BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11
Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2016 - 8 O 8282/15
Denn die Erkenntnisse des Strafverfahrens binden das Zivilgericht nicht, dieses hat seine Überzeugung aus eigener Würdigung der vorgelegten Beweise zu gewinnen (BGH, NJW-RR 2005, 1024; BGH, NJW-RR 2013, 9).