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   LG Nürnberg-Fürth, 29.06.2018 - 8 O 5700/16   

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https://dejure.org/2018,21146
LG Nürnberg-Fürth, 29.06.2018 - 8 O 5700/16 (https://dejure.org/2018,21146)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29.06.2018 - 8 O 5700/16 (https://dejure.org/2018,21146)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 8 O 5700/16 (https://dejure.org/2018,21146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 203; VAG a. F. § 12 b; VAG a. F. § 12 c; VAG § 155; VAG § 160
    Prämienanpassung ist auch bei Abweichung des auslösenden Faktors nach unten gerechtfertigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Prämienanpassung kann auch bei einer Abweichung des auslösenden Faktors nach unten gerechtfertigt sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1116
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2022 - 11 O 3715/22

    Feststellungsinteresse, Versicherungsvertragsgesetz, Vorläufige

    Bei Steigerungen in anderen Rechnungsfaktoren kann es so im Ergebnis auch zu einer Prämienerhöhung kommen (LG Nürnberg VersR 2018, 1116 f.; a. A. Köln VersR 2013, 1561 m. krit. Anm. Wandt und Boetius; LG Dortmund v. 14.8.2013 - 2 O 276/10, Prölss/Martin/Voit, 31. Aufl. 2021, VVG § 203 Rn. 22).

    Eine Abweichung des auslösenden Faktors "nach unten" hindert den Versicherer nicht an einer Prämienerhöhung, denn der auslösende Faktor zeigt nur die Notwendigkeit einer Prüfung an, sagt aber nichts darüber aus, ob im Ergebnis eine Anpassung der Prämien nach oben oder unten angezeigt ist (LG Nürnberg-Fürth VersR 2018, 1116 [nrk]; aA OLG Köln VersR 2013, 1561 mkrit Anm. Wandt und Boetius, Langheid/Rixecker/Muschner, 6. Aufl. 2019, VVG § 203 Rn. 23a).

  • OLG Nürnberg, 30.01.2019 - 8 U 1482/18

    Beitragsanpassung, Berufungsrücknahme, Gesundheitsreformgesetz, Äquivalenzstörung

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.06.2018 (in der berichtigten Fassung vom 04.10.2018), Az. 8 O 5700/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21

    Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Die Annahme, ein Anschlagen des auslösenden Faktors nach "unten" könne nur die Prüfung einer möglichen Prämiensenkung eröffnen, ist sowohl mit dem Wortlaut des § 155 Abs. 3 VAG als auch mit dessen Sinn und Zweck unvereinbar (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29. Juni 2018 - 8 O 5700/16 -, Rn. 17, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2020 - I-9 U 74/20 -, Rn. 52, juris; a. A. OLG Köln, Urteil vom 20. Juli 2012 - I-20 U 149/11 -, Rn. 29, juris).
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