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   LG Neubrandenburg, 06.09.2019 - 2 T 142/19   

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https://dejure.org/2019,30181
LG Neubrandenburg, 06.09.2019 - 2 T 142/19 (https://dejure.org/2019,30181)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 06.09.2019 - 2 T 142/19 (https://dejure.org/2019,30181)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 06. September 2019 - 2 T 142/19 (https://dejure.org/2019,30181)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.03.2016 - 17 W 287/15

    Erfallen der Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 06.09.2019 - 2 T 142/19
    Sie sind der Ansicht, dass dies - auch ohne Einigung über die Kostenverteilung - unter Verweis auf den Beschluss des OLG Köln vom 09.03.2016 (17 W 287/15) eine Einigung im rechtstechnischen und gebührenrechtlichen Sinne darstelle.

    Mit Beschluss vom 23.05.2019 hat das Amtsgericht Waren der sofortigen Beschwerde unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Köln (Beschluss vom 09.03.2016 - 17 W 287/15 -) nicht abgeholfen.

    Es kann offen bleiben, welcher Sachverhalt der Entscheidung des OLG Köln im Beschluss vom 09.03.2016 - Az.: 17 W 287/15 - (juris) zugrunde lag.

  • OLG Rostock, 10.07.2012 - 5 W 35/12

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei übereinstimmender

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 06.09.2019 - 2 T 142/19
    Sofern die Parteien also nicht gleichzeitig in einem sachlich rechtlichen Streitpunkt eine Einigung erzielen, liegt nach einer unstreitigen Erledigung in den bloßen übereinstimmenden Erledigungserklärungen keine Einigung nach VV 1000 (OLG Celle, Beschluss vom 08. April 2013 - 10 WF 105/13 -, juris Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2013 - 6 WF 129/13 -, MDR 2014, 839 OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 5 W 35/12 -, juris Rn. 8; Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage 2015, VV 1000 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 30.12.2013 - 6 WF 129/13

    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 06.09.2019 - 2 T 142/19
    Sofern die Parteien also nicht gleichzeitig in einem sachlich rechtlichen Streitpunkt eine Einigung erzielen, liegt nach einer unstreitigen Erledigung in den bloßen übereinstimmenden Erledigungserklärungen keine Einigung nach VV 1000 (OLG Celle, Beschluss vom 08. April 2013 - 10 WF 105/13 -, juris Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2013 - 6 WF 129/13 -, MDR 2014, 839 OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 5 W 35/12 -, juris Rn. 8; Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage 2015, VV 1000 Rn. 27).
  • OLG Celle, 08.04.2013 - 10 WF 105/13

    Anforderungen an die Entstehung einer Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 06.09.2019 - 2 T 142/19
    Sofern die Parteien also nicht gleichzeitig in einem sachlich rechtlichen Streitpunkt eine Einigung erzielen, liegt nach einer unstreitigen Erledigung in den bloßen übereinstimmenden Erledigungserklärungen keine Einigung nach VV 1000 (OLG Celle, Beschluss vom 08. April 2013 - 10 WF 105/13 -, juris Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2013 - 6 WF 129/13 -, MDR 2014, 839 OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 5 W 35/12 -, juris Rn. 8; Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage 2015, VV 1000 Rn. 27).
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