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   LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15   

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https://dejure.org/2015,33285
LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15 (https://dejure.org/2015,33285)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 08.07.2015 - 1 S 10/15 (https://dejure.org/2015,33285)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 1 S 10/15 (https://dejure.org/2015,33285)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    LG Neubrandenburg ändert Urteil des AG Neustrelitz ab und verurteilt die Allianz Versicherung AG zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten mit Berufungsurteil vom 8.7.2015 - 1 S 10/15 -.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15
    Aus der von den Parteien erörterten Entscheidung des BGH vom 11.02.2014 (Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, zitiert nach juris) ergibt sich nichts anderes.

    Allein der Umstand, dass die vom Schadensgutachter vorliegend abgerechnete Vergütung sowie die Nebenkosten die aus einer Umfrage des Interessenverbandes der Sachverständigen (BVSK) ersichtlichen Höchstsätze überschreiten, rechtfertigt die Annahme eines solchen Verstoßes allerdings noch nicht (BGH - VI ZR 225/13 -, Urteil vom 11.02.2014).

    Das Gericht kann indes offen lassen, ob die von der Klägerseite in Bezug genommene Rechtsprechung (BGH - VI ZR 225/13 -, Urteil vom 11.2.2014), die einen Fall betrifft, in der der Versicherungsnehmer selbst vorgeblich überhöhte Sachverständigenkosten gegenüber einem Versicherer geltend gemacht hat, auf die vorliegende Konstellation zu übertragen ist und mithin nur bei einem offensichtlichen Auseinanderfallen von erwartbaren und deutlich darüber hinausgehend angesetzten Sachverständigenkosten eine Erstattungspflicht der für den Schädiger haftenden Versicherung entfiele.

    Einzube-ziehen ist bei dieser Bewertung, dass in der in Bezug genommenen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH - VI ZR 225/13 -, Urteil vom 11.02.2014) jedenfalls entschieden wurde, dass in dem Falle einer Schädigung eines Fahrzeugs mit der Folge eines Reparaturaufwands in Höhe von etwa 1.050,00 EUR (netto) keine Bedenken an einer Sachverständigenvergütung in Höhe von insgesamt 534, 55 EUR (brutto) bestanden haben, wobei die dortige Nebenkostenquote etwa 73 % betragen hat und 51 gefahrene Kilometer abgerechnet wurden.

    Der Bundesgerichtshof hat in der zwischen den Parteien diskutierten Entscheidung vom 11.02.2014 (BGH - VI ZR 225/13 - NJW 2014, 1947) mit "Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten" (BGH, a.a.O., juris-Rn. 7, m.w.N.) eine beschränkte Kontrolle der im dortigen Fall zu regulierenden Kostenrechnung eines Sachverständigen vorgenommen.

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15
    Auch das bestehende Gebot zur Vornahme einer wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung verlangt vom Geschädigten sowie dem von diesem beauftragtem Gutachter nicht, zu Gunsten des Schädigers einheitlich abzurechnen oder sogar bei der Produktion notwendiger Nebenkosten zu sparen (zu Letzterem vgl. BGH - VI ZR 314/90 -, Urteil vom 15.10.1991, NJW 1992, 302).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 97/99

    Rechtliche Auswirkungen der Insolvenz des Gläubigers auf eine Bürgschaft auf

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15
    Es gibt auch diverse obergerichtliche Entscheidungen, die in diese Richtung gehen (BGH, Urteil vom 04.07.2002, IX ZR 97/99; BGH NJW 2002, 1859).
  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15
    Es gibt auch diverse obergerichtliche Entscheidungen, die in diese Richtung gehen (BGH, Urteil vom 04.07.2002, IX ZR 97/99; BGH NJW 2002, 1859).
  • OLG Köln, 18.02.1987 - 13 U 170/86

    Abtretung; Pfandrecht; Belastung mit Pfandrecht; Vorausabtretung; Künftige

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15
    Entscheidendes Argument ist, dass § 404 BGB in erster Linie den Schutz des Schuldners bezweckt, nicht aber seine Verteidigungsmöglichkeiten beschränken soll (Erman/Westermann, a.a.O., § 404 Rn. 7; OLG Köln, Urteil vom 18.02.1987, 13 U 170/86, zitiert nach juris Rn. 9).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15
    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (BGH - VI ZR 67/06 -, Urteil vom 23.01.2007).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 08.07.2015 - 1 S 10/15
    Die Kosten der Schadensfeststellung sind als solche Teil des zu ersetzenden Schadens (BGH - X ZR 112/87 -, Urteil vom 29.11.1988, NJW-RR 1989, 953).
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