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   LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16   

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LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16 (https://dejure.org/2018,62317)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 25.06.2018 - 3 O 654/16 (https://dejure.org/2018,62317)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 3 O 654/16 (https://dejure.org/2018,62317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • notar-drkotz.de

    Rückabwicklung notarieller Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 U 50/12

    Kaufvertrag: Arglistige Täuschung durch Angaben ins Blaue hinein

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dieser regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gelten soll (BGHZ 170, 86; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 5 U 50/12 -, Rn. 29, juris).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    Unter Umständen kann es geboten sein, das Aktenwissen eines an dem konkreten Rechtsgeschäft nicht beteiligten Amtes dann zuzurechnen wenn der sachliche Zusammenhang der in verschiedenen Ämtern angefallenen Vorgänge bekannt, ein Informationsaustausch daher möglich und naheliegend war (BGHZ 117, 104 ff., Rn. 15 m.w.N.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.1998, Az. 7 U 138/97, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 07.01.2013, Az. 4 U 585/12, juris, Rn. 13, 15).
  • OLG Nürnberg, 07.01.2013 - 4 U 585/12

    Kenntniszurechnung zwischen Baurechtsbehörde und Liegenschaftsabteilung

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    Unter Umständen kann es geboten sein, das Aktenwissen eines an dem konkreten Rechtsgeschäft nicht beteiligten Amtes dann zuzurechnen wenn der sachliche Zusammenhang der in verschiedenen Ämtern angefallenen Vorgänge bekannt, ein Informationsaustausch daher möglich und naheliegend war (BGHZ 117, 104 ff., Rn. 15 m.w.N.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.1998, Az. 7 U 138/97, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 07.01.2013, Az. 4 U 585/12, juris, Rn. 13, 15).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    (Vgl. zur insofern st. Rspr. BGH, Urteil vom 01. Juni 1979 - V ZR 80/77 -, BGHZ 74, 370-378, Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dieser regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gelten soll (BGHZ 170, 86; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 5 U 50/12 -, Rn. 29, juris).
  • VG Greifswald, 26.07.2016 - 5 A 658/14

    Baugenehmigung für Kindertagesstätte - Abgrenzung Innenbereich Außenbereich

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    Zudem erhob die Klägerin gegen die Ablehnung des Beklagten, den beantragten Bauvorbescheid zu erlassen, erfolglos Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald (Az. 5 A 658/14).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    Diese Organisationspflicht gründet auf der Beherrschung eines selbsteröffneten Verkehrsbereichs: eine am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation muss (auch und gerade nach den berechtigten Erwartungen des Rechtsverkehrs) so organisiert sein, dass Informationen, deren Relevanz für andere Personen innerhalb dieser Organisation bei den konkret Wissenden erkennbar ist, tatsächlich an jene Personen weitergegeben werden; umgekehrt muss sichergestellt sein, dass ggf. nach erkennbar anderswo innerhalb der Organisation vorhandenen und für den eigenen Bereich wesentlichen Informationen nachgefragt werde (BGH, Urteil vom 02. Februar 1996 - V ZR 239/94 -, BGHZ 132, 30-39, Rn. 21, 22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2001, Az. 9 U 53/01, juris).
  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    In einem beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäft sind alle Erklärungen in den Vertrag aufzunehmen, die eine Regelung enthalten, das heißt Rechtswirkungen erzeugen sollen (Senat, Urteil vom 19. November 1982 - V ZR 161/81, BGHZ 85, 315, 317; Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 9 U 53/01

    Gewährleistungsverpflichtung der Gemeinde bei unterbliebener Aufklärung über die

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    Diese Organisationspflicht gründet auf der Beherrschung eines selbsteröffneten Verkehrsbereichs: eine am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation muss (auch und gerade nach den berechtigten Erwartungen des Rechtsverkehrs) so organisiert sein, dass Informationen, deren Relevanz für andere Personen innerhalb dieser Organisation bei den konkret Wissenden erkennbar ist, tatsächlich an jene Personen weitergegeben werden; umgekehrt muss sichergestellt sein, dass ggf. nach erkennbar anderswo innerhalb der Organisation vorhandenen und für den eigenen Bereich wesentlichen Informationen nachgefragt werde (BGH, Urteil vom 02. Februar 1996 - V ZR 239/94 -, BGHZ 132, 30-39, Rn. 21, 22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2001, Az. 9 U 53/01, juris).
  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16
    In einem beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäft sind alle Erklärungen in den Vertrag aufzunehmen, die eine Regelung enthalten, das heißt Rechtswirkungen erzeugen sollen (Senat, Urteil vom 19. November 1982 - V ZR 161/81, BGHZ 85, 315, 317; Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292 Rn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.1998 - 7 U 138/97

    Schadensersatzanspruch eines Bauträgerunternehmens gegen eine Stadt wegen

  • OLG Schleswig, 03.03.2015 - 3 U 46/14

    Beginn des Verzuges mit der Entrichtung des Entgelts für Stromlieferungen

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

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