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   LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16   

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LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16 (https://dejure.org/2018,19668)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 02.03.2018 - 32 O 29/16 (https://dejure.org/2018,19668)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 02. März 2018 - 32 O 29/16 (https://dejure.org/2018,19668)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16
    Dies gilt nicht nur bei ehelicher Vaterschaft (Senat, BGHZ 76, 259 [262] = NJW 1980, 1452), sondern auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Partnerschaften, die bei Durchführung der Behandlung bestehen und deren auch wirtschaftlichem Schutz die Behandlung gerade dienen soll.
  • BGH, 14.11.2006 - VI ZR 48/06

    Arzt haftet für Unterhalt bei fehlerhaften Verhütungsmaßnahmen

    Auszug aus LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16
    20 In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2006, Az. VI ZR 48/06, heißt es (1. Leitsatz, zitiert nach beck-online): "In den Schutzbereich eines auf Schwangerschaftsverhütung gerichteten Vertrags zwischen Arzt und Patienten ist nicht nur ein ehelicher, sondern auch der jeweilige nichteheliche Partner einbezogen, der vom fehlschlagen der Vergütung betroffen ist." Diese weite Formulierung ist in den nachfolgenden Urteilsgründen dahingehend eingeschränkt worden, dass dies jedenfalls in dem entschiedenen Fall gilt, in welchem die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Behandlung mit dem Kindesvater zusammenlebte.
  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16
    Die Leistungsnähe des Dritten, das Interesse der Kl. an dessen Schutz, sein Schutzbedürfnis und die Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises (vgl. dazu Senat, BGHZ 56, 269 [273f.] = NJW 1971, 1931; NJW 2002, 1489 = VersR 2002, 767; BGH, NJW 2001, 3115 [3116] m.w. Nachw.) lagen nach den Umständen des Streitfalls auch aus Sicht des Bekl. selbst dann vor, wenn ihm nähere Informationen zur Person des damaligen Lebenspartners der Kl. und späteren Kindesvaters fehlten.
  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

    Zur Sachverständigenhaftung

    Auszug aus LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16
    Die Leistungsnähe des Dritten, das Interesse der Kl. an dessen Schutz, sein Schutzbedürfnis und die Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises (vgl. dazu Senat, BGHZ 56, 269 [273f.] = NJW 1971, 1931; NJW 2002, 1489 = VersR 2002, 767; BGH, NJW 2001, 3115 [3116] m.w. Nachw.) lagen nach den Umständen des Streitfalls auch aus Sicht des Bekl. selbst dann vor, wenn ihm nähere Informationen zur Person des damaligen Lebenspartners der Kl. und späteren Kindesvaters fehlten.
  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 190/01

    Zum Anspruch eines Vaters auf Freistellung von den Unterhaltsansprüchen seines

    Auszug aus LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16
    Die Leistungsnähe des Dritten, das Interesse der Kl. an dessen Schutz, sein Schutzbedürfnis und die Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises (vgl. dazu Senat, BGHZ 56, 269 [273f.] = NJW 1971, 1931; NJW 2002, 1489 = VersR 2002, 767; BGH, NJW 2001, 3115 [3116] m.w. Nachw.) lagen nach den Umständen des Streitfalls auch aus Sicht des Bekl. selbst dann vor, wenn ihm nähere Informationen zur Person des damaligen Lebenspartners der Kl. und späteren Kindesvaters fehlten.
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16
    Bereits in der Entscheidung vom 18.01.1983, Az. VI ZR 114/81, hat der BGH ausgeführt, dass der Ehemann in den Schutzbereich des Behandlungsvertrag der Kindesmutter einbezogen ist und dies damit begründet, es könne für die Ersatzpflicht des verantwortlichen Arztes keine Rolle spielen, wie sich die verursachte Belastung im Einzelfall zwischen den Eheleuten verteile (zitiert nach beck-online).
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