Rechtsprechung
LG Neuruppin, 05.11.2021 - 5 O 291/20 |
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 05.11.2021 - 5 O 291/20
- OLG Brandenburg, 12.07.2022 - 12 U 203/21
- OLG Brandenburg, 18.08.2022 - 12 U 203/21
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 12.07.2022 - 12 U 203/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Zu berücksichtigendes …
Der Senat beabsichtigt, die Berufungen der Parteien gegen das am 05.11.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Neuruppin, Az. 5 O 291/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.unter Abänderung des am 05.11.2021 verkündeten Urteils des Landgerichts Neuruppin, Az. 5 O 291/20, festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche ihr aus dem Verkehrsunfall vom ... 2019 in Sch... entstandenen und zukünftig noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden im Umfang von 50 % zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind oder übergehen werden;.
- OLG Brandenburg, 18.08.2022 - 12 U 203/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Zu berücksichtigendes …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.11.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Aktenzeichen 5 O 291/20, wird zurückgewiesen.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 05.11.2021, Aktenzeichen 5 O 291/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.