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   LG Neuruppin, 10.02.2022 - 1 O 110/21   

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https://dejure.org/2022,33097
LG Neuruppin, 10.02.2022 - 1 O 110/21 (https://dejure.org/2022,33097)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 10.02.2022 - 1 O 110/21 (https://dejure.org/2022,33097)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 1 O 110/21 (https://dejure.org/2022,33097)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 711/20

    Keine Sperrwirkung der §§ 104, 105 SGB VII für Ansprüche auf Hinterbliebenengeld

    Auszug aus LG Neuruppin, 10.02.2022 - 1 O 110/21
    Unter Berücksichtigung aller Umstände und der Hinzuziehung vergleichbarer gerichtlicher Entscheidungen erscheint aus Sicht der Kammer ein Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt 7500 EUR als angemessen (vergleiche LG Tübingen, NZV 2019, 626; OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2021, 320; LG München II, DAR 2020, 464).
  • LG Tübingen, 17.05.2019 - 3 O 108/18

    Tödlicher Verkehrsunfall: Bemessung des Hinterbliebenengeldes für den Ehegatten,

    Auszug aus LG Neuruppin, 10.02.2022 - 1 O 110/21
    Unter Berücksichtigung aller Umstände und der Hinzuziehung vergleichbarer gerichtlicher Entscheidungen erscheint aus Sicht der Kammer ein Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt 7500 EUR als angemessen (vergleiche LG Tübingen, NZV 2019, 626; OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2021, 320; LG München II, DAR 2020, 464).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 12 U 30/22

    Anspruch auf Zahlung restlichen Hinterbliebenengeldes Kriterien für die Bemessung

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 10.02.2022 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az. 1 O 110/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Brandenburg, 18.10.2022 - 12 U 30/22

    Anspruch auf Zahlung restlichen Hinterbliebenengeldes Kriterien für die Bemessung

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.02.2022 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Aktenzeichen 1 O 110/21, wird zurückgewiesen.
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