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   LG Neuruppin, 11.05.2015 - 1 O 273/14   

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https://dejure.org/2015,48267
LG Neuruppin, 11.05.2015 - 1 O 273/14 (https://dejure.org/2015,48267)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 11.05.2015 - 1 O 273/14 (https://dejure.org/2015,48267)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 1 O 273/14 (https://dejure.org/2015,48267)
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  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus LG Neuruppin, 11.05.2015 - 1 O 273/14
    Die Mieter wären gegebenenfalls aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11.6.1991 (- 1 BvR 538/90 - zitiert nach juris) geschützt, allerdings im Verhältnis zum Eigentümer.
  • OLG Celle, 18.12.2002 - 2 U 141/02

    Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht oder gewerblichem Mietrecht auf ein

    Auszug aus LG Neuruppin, 11.05.2015 - 1 O 273/14
    Auch wenn der Inhalt des Mietvertrags so gewählt ist, dass er Regelungen des Wohnungsmietrechts enthält, ändert das nichts an der Anwendbarkeit des gewerblichen Mietrechts, wenn ein eigenes Wohnen des Mieters nicht beabsichtigt ist (OLG Celle, Urteil vom 18.12.2002 - 2 U 141/02 - zitiert nach juris).
  • BGH, 15.11.1978 - VIII ZR 14/78

    Kündigungsschutz bei Mischvermietung

    Auszug aus LG Neuruppin, 11.05.2015 - 1 O 273/14
    Bei Entscheidung der Frage, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, ist auf den Zweck abzustellen, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjektes vertragsgemäß verfolgt (BGH, Urteil vom 15. November 1978 - VIII ZR 14/78, WM 1979, 148).
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Auszug aus LG Neuruppin, 11.05.2015 - 1 O 273/14
    Danach ist für die Einordnung als Wohnraummietverhältnis nicht die Eignung der Räume zur Wohnnutzung, sondern der vereinbarte Nutzungszweck entscheidend (BGH, Urteil vom 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 4 U 88/15

    Mietvertrag: Abgrenzung zwischen einem Mietverhältnis über Wohnraum und einem

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Neuruppin vom 11.05.2015, Az.: 1 O 273/14, die Klage abzuweisen.
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