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LG Neuruppin, 11.07.2019 - 17 StVK 77/19 |
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Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 30.01.2018 - 82 Ls 21/16
- LG Neuruppin, 11.07.2019 - 17 StVK 77/19
- OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19
Voraussetzungen der bedingten Haftentlassung nach Verbüßung von mindestens 2/3 …
Mit Beschluss vom 11. Juli 2019 hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Neuruppin (17 StVK 77/19) die Vollstreckung der Reststrafen der durch Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 23. Oktober 2012 (82 Ls 14/12, 346 Js 1232/12) und durch den Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 30. Januar 2018 (82 Ls 21/16, 3102 Js 23547/15) verhängten Freiheitsstrafen "nach Verbüßung von mehr als 2/3 der Strafzeit mit sofortiger Wirkung, jedoch nicht vor Rechtskraft dieses Beschlusses" , zur Bewährung ausgesetzt.