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LG Neuruppin, 18.01.2016 - 2 T 3/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 13.11.2015 - 15 IN 423/13
- LG Neuruppin, 18.01.2016 - 2 T 3/16
Papierfundstellen
- NZI 2016, 367
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.04.2009 - IX ZB 245/08
Berücksichtigung neuen Vorbringens des Insolvenzschuldners zum Vorliegen der …
Auszug aus LG Neuruppin, 18.01.2016 - 2 T 3/16
Gründe für eine derartige Beschränkung des Beschwerdevorbringens bestehen jedoch im vorliegenden Fall nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - IX ZB 245/08). - BGH, 27.03.2008 - IX ZB 144/07
Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf …
Auszug aus LG Neuruppin, 18.01.2016 - 2 T 3/16
Das Beschwerdegericht hat deshalb weiterhin die Möglichkeit, aber auch die Verpflichtung, neue Tatsachen und Beweise uneingeschränkt zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob diese vor oder nach der erstinstanzlichen Entscheidung entstanden sind (vgl. BGH NZI 2008, 391). - BGH, 23.10.2008 - IX ZB 35/05
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Übergangsfällen
Auszug aus LG Neuruppin, 18.01.2016 - 2 T 3/16
Soweit schließlich einem Versagungsantragsteller das Nachschieben von Gründen im Beschwerdeverfahren untersagt ist (vgl. BGH NZI 2009, 54 ff.), kann hieraus kein allgemeiner Grundsatz abgeleitet werden, dass neue Umstände bei einer Beschwerde im Insolvenzverfahren nicht mehr zu berücksichtigen sind. - LG Mühlhausen, 15.05.2008 - 2 T 96/08
Aufhebung der Stundung der Kosten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bis zur …
Auszug aus LG Neuruppin, 18.01.2016 - 2 T 3/16
Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des LG Mühlhausen, Beschluss vom 15.05.2008 - 2 T 96/08.