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   LG Neuruppin, 21.02.2022 - 1 O 44/21   

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https://dejure.org/2022,3783
LG Neuruppin, 21.02.2022 - 1 O 44/21 (https://dejure.org/2022,3783)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 21.02.2022 - 1 O 44/21 (https://dejure.org/2022,3783)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - 1 O 44/21 (https://dejure.org/2022,3783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkersicherheit gefordert: Frist von 14 Tagen zu kurz! (IBR 2022, 293)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.2005 - VII ZR 346/03

    Angemessenheit der Frist zur Sicherheitsleistung

    Auszug aus LG Neuruppin, 21.02.2022 - 1 O 44/21
    Dazu wird nach der Vorstellung des Gesetzgebers in der Regel eine Frist von sieben bis zehn Tagen erforderlich sein (vgl. BGH, NJW 2005, 1939).

    Bei der Prüfung, ob eine angemessene Frist zur Sicherheitsleistung gesetzt worden ist (vgl. BGH, NJW 2005, 1939 = NZBau 2005, 393 = ZfBR 2005, 462 = BauR 2005, 1009), muss auch in die Erwägung einfließen, ob die Rechtslage klar ist.

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus LG Neuruppin, 21.02.2022 - 1 O 44/21
    Ist eine unklare Rechtslage etwa dadurch geschaffen worden, dass der Unternehmer sich weigert, nach dem Vertrag noch geschuldete Vorleistungen ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen, und die Höhe der Sicherheit mangels verlässlicher Angaben in der Anforderung der Sicherheit noch durch den Besteller ermittelt werden muss (vgl. BGHZ 146, 24 [36] = NJW 2001, 822 = NZBau 2001, 129 = NZI 2001, 204 L), kann es geboten sein, eine längere Frist zu setzen.
  • BGH, 20.12.2010 - VII ZR 22/09

    Bauhandwerkersicherheit: Voraussetzungen der wirksamen Setzung einer Nachfrist

    Auszug aus LG Neuruppin, 21.02.2022 - 1 O 44/21
    Auch muss darauf Rücksicht genommen werden, dass die Beschaffung einer Bürgschaft jedenfalls nicht an Wochenenden möglich ist (vgl. BGH, NZM 2011, 251).
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 230/11

    BGH präzisiert Pflichten des Architekten

    Auszug aus LG Neuruppin, 21.02.2022 - 1 O 44/21
    a) Die 1. Entwurfsplanung der Klägerin dürfte dahingehend mangelbehaftet sein, als dass sie die Kostenvorstellung der Beklagten missachtet hat (vgl. BGH, NZBau 2013, 386).
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