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LG Neuruppin, 22.07.2010 - 3 O 142/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung für steuerliche Beratungsleistungen ohne Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 22.07.2010 - 3 O 142/10
- OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 6 U 93/10
- BGH, 18.10.2012 - I ZR 137/11
- OLG Brandenburg, 08.10.2013 - 6 U 93/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99
Anwalts- und Steuerkanzlei
Auszug aus LG Neuruppin, 22.07.2010 - 3 O 142/10
Er trägt unter Berufung auf die Entscheidung BGH I ZR 46/99 vor, er dürfe als Rechtsanwalt nicht nur Steuerberatungsleistungen erbringen, sondern auch dafür werben, so lange klargestellt werde, dass es sich bei der Berufsträger um einen Rechtsanwalt handele.Zwar wird in der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des BGH vom 19.4.2001 (I ZR 46/99, zitiert nach Juris) ausgeführt, der in der Mitte des Briefkopfes einer Sozietät von Rechtsanwälten platzierte Kanzleibezeichnung "Anwalt- und Steuerkanzlei" sei - isoliert betrachtet - grundsätzlich geeignet, bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, es handele sich um eine Kanzlei, in der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater tätig sind.
- BGH, 18.10.2012 - I ZR 137/11
Steuerbüro
Auszug aus LG Neuruppin, 22.07.2010 - 3 O 142/10
BGH AZ: I ZR 137/11.