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   LG Neuruppin, 27.04.2007 - 3 O 72/06   

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https://dejure.org/2007,39132
LG Neuruppin, 27.04.2007 - 3 O 72/06 (https://dejure.org/2007,39132)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 27.04.2007 - 3 O 72/06 (https://dejure.org/2007,39132)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 27. April 2007 - 3 O 72/06 (https://dejure.org/2007,39132)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus LG Neuruppin, 27.04.2007 - 3 O 72/06
    Schadenersatz durch Schmerzensgeld kann nur dann verlangt werden, wenn die erlittene Gesundheitsbeschädigung nach Art und Weise nicht nur medizinisch fassbar ist, sondern auch deutlich über das hinausgeht, was Nahestehende als unmittelbar Betroffene in derartigen Fällen erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleiden (BGH VersR 71, 905).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 248/90

    Verjährung - Beginn der Frist - Beginn der Verjährung - Kenntnis der

    Auszug aus LG Neuruppin, 27.04.2007 - 3 O 72/06
    Der Bundesgerichtshof hat - zur gesetzlichen Fassung nach dem alten Schadensrecht - in NJW 1991, 2351 zur dem Substantiierungserfordernis wie folgt ausgeführt:.
  • OLG Brandenburg, 30.05.2012 - 13 U 73/07

    Arzneimittelhaftung: Darlegung und Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 27. April 2007 - Az.: 3 O 72/06 - wird zurückgewiesen.

    Im Übrigen wird wegen der tatsächlichen Feststellungen sowie der in erster Instanz gestellten Anträge auf das angefochtene Urteil des Landgericht Neuruppin vom 27. April 2007 - Az: 3 O 72/06 - Bezug genommen, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

  • OLG Brandenburg, 11.11.2009 - 13 U 73/07

    Arzneimittelhaftung: Auskunftsanspruch eines Ehemannes, der Tatsachen vorträgt,

    Wegen der tatsächlichen Feststellungen sowie der in erster Instanz gestellten Anträge wird auf das angefochtene Urteil des Landgericht Neuruppin vom 27. April 2007 - Az: 3 O 72/06 - Bezug genommen, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
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