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   LG Neuruppin, 28.11.2018 - 4 T 108/18   

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LG Neuruppin, 28.11.2018 - 4 T 108/18 (https://dejure.org/2018,62947)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 28.11.2018 - 4 T 108/18 (https://dejure.org/2018,62947)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 28. November 2018 - 4 T 108/18 (https://dejure.org/2018,62947)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 WF 121/12

    Sachverständigenvergütung im FamFG-Verfahren: Kürzung des Vergütungsanspruchs bei

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.11.2018 - 4 T 108/18
    Einer denkbaren Einschränkung des Gutachtenauftrags steht auch in familienrechtlichen Verfahren nach dem FamFG der Amtsermittlungsgrundsatz nicht entgegen; vielmehr ist auch hier zu berücksichtigen, dass die Beteiligten später regelmäßig für die entstandenen Kosten in Anspruch genommen werden (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.03.2013, 13 WF 121/12, juris Rn. 9).

    Jedenfalls ist dies eine Prognoseentscheidung des Gerichts (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.03.2013, 13 WF 121/12, juris Rn. 10).

    Im Übrigen trägt der Sachverständige nach richtiger Auffassung sowieso das Risiko der Unaufklärbarkeit bezüglich der Frage, ob der Gutachtenauftrag fortgesetzt oder abgebrochen worden wäre (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.12.1997 - 1Z BR 143/97, Rn. 16, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.03.2013, 13 WF 121/12, juris Rn. 10; BDPZ/Binz JVEG § 8a Rn. 14 m.w.N.).

    Im Verfahren 13 WF 121/12 hat das OLG Brandenburg diese Fragen nicht entschieden (dort war zum einen keine Kostengrenze angegeben und zum anderen schied eine Kürzung aus anderen Gründen aus).

  • OLG Nürnberg, 22.08.2018 - 11 WF 900/18

    Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.11.2018 - 4 T 108/18
    Hingegen ist eine Mitteilungspflicht des Sachverständigen anzunehmen, wenn die voraussichtlichen Kosten der Begutachtung den von dem beauftragenden Gericht ursprünglich veranschlagten Betrag, der den Streitwert des Verfahrens seinerseits bereits übersteigt, überschreiten (wohl großzügiger OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018, 11 WF 900/18, juris Rn. 21: jedenfalls bei der Überschreitung des Dreifachen des Regelverfahrenswertes).

    Ob ein Verlust des Vergütungsanspruches auch nach neuem Recht (JVEG) dann nicht in Betracht kommt, wenn der Gutachtenauftrag bzw. dessen Fortführung auch bei einer rechtzeitigen Anzeige der voraussichtlichen Kosten erfolgt wäre (so weiterhin, allerdings ohne auf die Frage einzugehen, ob dies weiterhin so zu beurteilen ist: OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018, 11 WF 900/18, juris Rn. 22; dagegen Zöller/Greger, 32. Auflage 2018, § 413 Rn. 8), kann hier dahinstehen.

    Jüngst hat das OLG Nürnberg (11 WF 900/18, s.o.) obiter Ausführungen zu einer Kostengrenze gemacht, eine Anzeigepflicht jedenfalls ab der dreifachen Überschreitung des Regelverfahrenswertes angenommen, und in der Sache darüber aufgrund einer von ihm durchgeführten Prognose über den weiteren Verlauf des Rechtsstreits nicht entscheiden müssen; ferner erfolgten dort keine Ausführungen zu § 8a Abs. 4 JVEG.

  • BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97

    Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der

    Auszug aus LG Neuruppin, 28.11.2018 - 4 T 108/18
    Im Übrigen trägt der Sachverständige nach richtiger Auffassung sowieso das Risiko der Unaufklärbarkeit bezüglich der Frage, ob der Gutachtenauftrag fortgesetzt oder abgebrochen worden wäre (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.12.1997 - 1Z BR 143/97, Rn. 16, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.03.2013, 13 WF 121/12, juris Rn. 10; BDPZ/Binz JVEG § 8a Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 2 W 14/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung

    Die weitere Beschwerde des Sachverständigen gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 28. November 2018 (4 T 108/18) wird als unbegründet zurückgewiesen.
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