Rechtsprechung
LG Offenburg, 03.02.2021 - 2 O 204/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht des Klägers zur umfänglichen Ermittlung des Sachverhalts bezüglich des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in ein Diesel-Kfz
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus LG Offenburg, 03.02.2021 - 2 O 204/20
Auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19 wird hingewiesen. - BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19
Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …
Auszug aus LG Offenburg, 03.02.2021 - 2 O 204/20
Als greifbaren Anhaltspunkt, der einer Beurteilung der klägerischen "Beweisangebote" als Beweisermittlungsantrag entgegenstehen würde (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740), beurteilt das Gericht insbesondere nicht die pauschale Behauptung des Klägers, dass ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes bzgl. des streitgegenständlichen Fahrzeugtyps vorliege. - OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19
Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW
Auszug aus LG Offenburg, 03.02.2021 - 2 O 204/20
Von einer Beweiserhebung, insbesondere der Einholung eines Sachverständigengutachtens, war abzusehen, da der Kläger ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines dahingehenden Sachverhalts willkürlich und erkennbar ohne Substanz Behauptungen zu von der Beklagten angeblich verbauten Abschalteinrichtungen "aufs Geratewohl" bzw. "ins Blaue hinein" aufgestellt hat, so dass der Beweisantritt Sachverständigengutachten nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen bezweckt, mithin unzulässig ist, und keine sekundäre Darlegungslast der Beklagten gemäß den oben dargelegten Grundsätzen auslöst (OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - 8 U 1449/19, NJW-RR 2019, 1497, 1505, Rn. 98).
- OLG Köln, 20.10.2021 - 13 U 18/21
Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift eines abgebuchten Betrages
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Januar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 2 O 204/20 - wird zurückgewiesen.