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LG Offenburg, 10.03.2020 - 2 O 129/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rabüro.de
Zur Verkehrssicherungspflicht in einem Kletterpark
- Justiz Baden-Württemberg
§ 241 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Verkehrssicherungspflichten in einem Kletterpark - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus LG Offenburg, 10.03.2020 - 2 O 129/18
Dem Betreiber eines Klettergartens obliegt neben seiner Verpflichtung zur Erfüllung der von den Besuchern abgeschlossenen Benutzungsverträge auch die deliktische (Garanten-)Pflicht, dafür zu sorgen, dass keiner der Besucher beim Seilrutschen durch solche Risiken zu Schaden kommt (vgl. BGH, Urt. v. 03.02.2004 - VI ZR 95/03, NJW 2004, 1449, 1450 - Betrieb einer Röhrenrutsche im Schwimmbad).