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   LG Offenburg, 18.10.2019 - 2 O 390/18   

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https://dejure.org/2019,52642
LG Offenburg, 18.10.2019 - 2 O 390/18 (https://dejure.org/2019,52642)
LG Offenburg, Entscheidung vom 18.10.2019 - 2 O 390/18 (https://dejure.org/2019,52642)
LG Offenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2019 - 2 O 390/18 (https://dejure.org/2019,52642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Klageantrag - Bestimmtheit Klageantrag auf Herstellung des Zustands vor Bankkontoauflösung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 Abs 1 BGB, § 2038 Abs 1 S 1 BGB
    Bestimmtheit eines Antrags auf Herstellung des Zustands vor Bankkontoauflösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klageantrag als zu unbestimmt durch Wiederholung lediglich des Wortlauts des § 249 Abs. 1 BGB (hier: Missbrauch der Bankvollmacht durch einen Miterben)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 13 U 56/10

    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft bei

    Auszug aus LG Offenburg, 18.10.2019 - 2 O 390/18
    Die schlichte Mehrheitsentscheidung der anderen Miterben reicht nicht aus, da weder ein Fall der Notgeschäftsführung i.S.v. § 2038 Abs. 1 BGB vorlag noch die vorgenannten Verfügungen eine ausnahmsweise mit Mehrheitsentscheidung zulässige sog. ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme darstellten, da es dem Beklagten insbesondere nicht um die anderweitige Erlangung einer höheren Verzinsung des Kontoguthabens ging (vgl. den Fall des OLG Brandenburg, Urt. v. 24.08.2011 - 13 U 56/10, ZEV 2012, 261 m. krit. Anm. von Stützel in NJW 2013, 3543, 3546).
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus LG Offenburg, 18.10.2019 - 2 O 390/18
    Insbesondere muss vermieden werden, dass Unklarheiten hinsichtlich eines Antrags in das spätere Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BGH, Urt. v. 26.06.2013 - IV ZR 39/10, BeckRS 2013, 11764).
  • BGH, 13.06.1958 - V ZR 268/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Offenburg, 18.10.2019 - 2 O 390/18
    Eine Addition mit dem Wert des Hauptantrags, der ebenfalls 34.646,04 ? beträgt (BGH, Beschl. v. 13.06.1958 - V ZR 268/56, NJW 1958, 1397), findet gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 GKG nicht statt.
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