Rechtsprechung
   LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6883
LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18 (https://dejure.org/2019,6883)
LG Offenburg, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2 O 329/18 (https://dejure.org/2019,6883)
LG Offenburg, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2 O 329/18 (https://dejure.org/2019,6883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 275 Abs 1 BGB, § 326 Abs 1 BGB, § 326 Abs 4 BGB, § 346 Abs 1 S 1 BGB, § 346 Abs 2 S 1 Nr 1 BGB
    Unberechtigte Sperrung eines Nutzerkontos durch Facebook: Anspruch des betroffenen Nutzers auf Wertersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 06.09.2018 - 4 W 63/18

    Facebook darf bei drohender Inanspruchnahme aufgrund NetzDG löschen und sperren

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    Zwar kann über die Nutzungsbedingungen der Beklagten die Verbreitung bestimmter Inhalte über die Website der Beklagten einschränkt werden, auch wenn diese unter den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, dies geschieht aber unter ausreichender Beachtung der Grundrechte der Nutzer (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2018, 3110; OLG Stuttgart, NJW-RR 2019, 35, 38; im Ergebnis auch OLG Dresden, NJW 2018, 3111, 3112).

    Diesbezüglich ist zunächst festzustellen, dass bei der Ermittlung des Sinngehalts solcher Kurzbeiträge im Internet auf einen eher flüchtigen Durchschnittsleser abzustellen ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2019, 35).

  • OLG München, 24.08.2018 - 18 W 1294/18

    Einstweilige Verfügung gegen Löschung eines Beitrags auf einer

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    Zu weit geht dagegen die Auffassung, wonach die Beklagte nicht berechtigt sei, Beiträge zu entfernen, soweit diese noch vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind (so aber LG Frankfurt, MMR 2018, 545, und wohl auch OLG München, MMR 2018, 753, 754).

    Im Übrigen ist festzuhalten, dass das OLG München in der zitierten Entscheidung dem Grunde nach ebenfalls von der Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen der Beklagten ausgehen dürfte, da es die streitgegenständlichen Äußerungen an deren Maßstab prüft (vgl. OLG München, MMR 2018, 753, 755).

  • LG Karlsruhe, 12.06.2018 - 11 O 54/18
    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    a) Ein entsprechender Anspruch ergibt sich unmittelbar aus dem Vertrag zwischen den Parteien über § 241 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog (vgl. OLG München, MMR 2018, 760; LG Karlsruhe, Beschluss vom 12.06.2018, Az. 11 O 54/18; LG Frankfurt, MMR 2018, 770, 771).

    Bereits die Tatsache, dass die Beklagte die Beiträge des Klägers unzulässigerweise entfernt und sein Benutzerkonto gesperrt hat, begründet eine tatsächliche Vermutung, dass Derartiges auch in Zukunft geschehen kann (vgl. OLG München, MMR 2018, 760; LG Karlsruhe, Beschluss vom 12.06.2018, Az. 11 O 54/18).

  • OLG München, 17.07.2018 - 18 W 858/18

    Untersagung eines in Social Media geposteten Textbeitrags

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    a) Ein entsprechender Anspruch ergibt sich unmittelbar aus dem Vertrag zwischen den Parteien über § 241 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog (vgl. OLG München, MMR 2018, 760; LG Karlsruhe, Beschluss vom 12.06.2018, Az. 11 O 54/18; LG Frankfurt, MMR 2018, 770, 771).

    Bereits die Tatsache, dass die Beklagte die Beiträge des Klägers unzulässigerweise entfernt und sein Benutzerkonto gesperrt hat, begründet eine tatsächliche Vermutung, dass Derartiges auch in Zukunft geschehen kann (vgl. OLG München, MMR 2018, 760; LG Karlsruhe, Beschluss vom 12.06.2018, Az. 11 O 54/18).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    Sie entfalten jedoch auch auf die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen Ausstrahlungswirkung und sind von den Fachgerichten, insbesondere über zivilrechtliche Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe, bei der Auslegung des Fachrechts zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, NJW 2018, 1667, 1668).

    Bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen gilt diesbezüglich, dass die Grundfreiheiten nicht auf eine möglichst konsequente Minimierung von freiheitsbeschränkenden Eingriffen abzielen, sondern als Grundsatzentscheidungen im Ausgleich gleichberechtigter Freiheit zu entfalten sind (vgl. BVerfG, NJW 2018, 1667, 1668).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    Ein Anspruch auf Entschädigung in Geld wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts würde voraussetzen, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt (vgl. BGH, NJW 2014, 2029, 2033 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18

    Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    Zu weit geht dagegen die Auffassung, wonach die Beklagte nicht berechtigt sei, Beiträge zu entfernen, soweit diese noch vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind (so aber LG Frankfurt, MMR 2018, 545, und wohl auch OLG München, MMR 2018, 753, 754).
  • BGH, 17.06.2016 - V ZR 272/15

    Feststellungsklage: Rechtliches Interesse an der Feststellung der

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    Zwar führt die Beklagte insofern zutreffend aus, dass die Frage der Rechtswidrigkeit eines Verhaltens grundsätzlich nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 1404.1405).
  • OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18

    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    Zwar kann über die Nutzungsbedingungen der Beklagten die Verbreitung bestimmter Inhalte über die Website der Beklagten einschränkt werden, auch wenn diese unter den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, dies geschieht aber unter ausreichender Beachtung der Grundrechte der Nutzer (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2018, 3110; OLG Stuttgart, NJW-RR 2019, 35, 38; im Ergebnis auch OLG Dresden, NJW 2018, 3111, 3112).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 329/18
    Eine mit staatlichen Stellen vergleichbare Grundrechtsbindung privater Unternehmen soll erst dann gelten, wenn diese die Bereitstellung schon der Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation selbst übernehmen und damit in Funktionen eintreten, die - wie die Sicherstellung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen - früher dem Staat als Aufgabe der Daseinsvorsorge zugewiesen waren (vgl. BVerfG, NJW 2011, 1201, 1204).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 311/07

    Berechnung des Wertersatzanspruchs gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB nach Rücktritt

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18

    Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 15 W 86/18

    Nutzungsbedingungen für ein soziales Netzwerk: Löschung einer gegen

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

    Dies stehe der Annahme eines virtuellen Hausrechts entgegen (unter Berufung auf OLG München, Urteil vom 7.1.2020 - 18 U 1491/19; OLG Oldenburg, Urteil vom 27.1.2020 - 13 U 128/19; LG Offenburg, Urteil vom 21.3.2019 - 2 O 329/18; LG Oldenburg, Urteil vom 20.5.2019 - 5 O 2486/18).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 14 U 46/19

    Ansprüche wegen der Löschung von Beiträgen auf Facebook sowie der zeitweisen

    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 20.03.2019 (2 O 329/18) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Offenburg (2 O 329/18) vom 20.03.2019 abzuändern und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht