Rechtsprechung
LG Offenburg, 20.05.2008 - 4 T 65/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,70331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde eines Gläubigers ohne einen vorher i.R.d. Anhörung nach § 289 Abs. 2 S. 1 Insolvenzordnung (InsO) gestellten Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
- AG Offenburg, 25.02.2008 - 2 IK 88/07
- LG Offenburg, 20.05.2008 - 4 T 65/08
- BGH, 19.03.2009 - IX ZB 134/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02
Streitwert für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
Auszug aus LG Offenburg, 20.05.2008 - 4 T 65/08
Hierbei wurde der Gegenstand nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse der Beschwerdeführer bestimmt, wobei jedoch nicht der Nennwert der angemeldeten Forderung maßgeblich ist, sondern deren wirtschaftlicher Wert, bei dem auch die künftigen Erfolgsaussichten einer Beitreibung zu berücksichtigen sind (so auch BGH, Beschluss v. 23.01.2003, Az. IX ZB 227/02 , ZinsO 2003, 217).