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LG Offenburg, 25.02.2020 - 3 OH 7/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kürzung des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen bei Erheblichkeit der Überschreitung des Kostenvorschusses (hier: Erstattung eines schriftlichen Gutachtens wegen ärztlicher Behandlungsfehler bei der Geburt eines Kindes)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 25.02.2020 - 3 OH 7/18
- LG Offenburg, 07.07.2020 - 3 OH 7/18
- OLG Karlsruhe, 07.07.2020 - 13 W 23/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 02.12.2016 - 25 W 231/16
Begrenzung der Vergütung des Sachverständigen auf den eingezahlten …
Auszug aus LG Offenburg, 25.02.2020 - 3 OH 7/18
Eine Kürzung der Vergütung nach § 8a Abs. 4 JVEG auf die Höhe des bis 01.08.2019 eingezahlten Vorschusses i.H.v. 3000 ? ist mangels Erheblichkeit der Überschreitung sowie Kausalität der Pflichtverletzung für die entstandenen Kosten nicht vorzunehmen (vergleiche OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017, Az. 13 W 25/17; Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 24.08.2018, Az. 20 W 42/18; OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2016, Az. 25 W 231/16). - KG, 24.08.2018 - 20 W 42/18
Versagung der Sachverständigenvergütung wegen Verletzung der Hinweispflicht bei …
Auszug aus LG Offenburg, 25.02.2020 - 3 OH 7/18
Eine Kürzung der Vergütung nach § 8a Abs. 4 JVEG auf die Höhe des bis 01.08.2019 eingezahlten Vorschusses i.H.v. 3000 ? ist mangels Erheblichkeit der Überschreitung sowie Kausalität der Pflichtverletzung für die entstandenen Kosten nicht vorzunehmen (vergleiche OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017, Az. 13 W 25/17; Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 24.08.2018, Az. 20 W 42/18; OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2016, Az. 25 W 231/16). - OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17
Sachverständigenvergütung: Voraussetzungen einer Kürzung bei erheblicher …
Auszug aus LG Offenburg, 25.02.2020 - 3 OH 7/18
Eine Kürzung der Vergütung nach § 8a Abs. 4 JVEG auf die Höhe des bis 01.08.2019 eingezahlten Vorschusses i.H.v. 3000 ? ist mangels Erheblichkeit der Überschreitung sowie Kausalität der Pflichtverletzung für die entstandenen Kosten nicht vorzunehmen (vergleiche OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017, Az. 13 W 25/17; Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 24.08.2018, Az. 20 W 42/18; OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2016, Az. 25 W 231/16).