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   LG Offenburg, 27.03.2019 - 3 Qs 29/18   

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https://dejure.org/2019,11545
LG Offenburg, 27.03.2019 - 3 Qs 29/18 (https://dejure.org/2019,11545)
LG Offenburg, Entscheidung vom 27.03.2019 - 3 Qs 29/18 (https://dejure.org/2019,11545)
LG Offenburg, Entscheidung vom 27. März 2019 - 3 Qs 29/18 (https://dejure.org/2019,11545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • strafrechtsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei nur vorläufiger ausländischer Fahrerlaubnis

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29 Abs 1 S 1 FeV, § 29 Abs 3 Nr 1 FeV, § 21 Abs 1 Nr 1 StVG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei nur vorläufig ausgestellter ausländischer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 589
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.10.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus LG Offenburg, 27.03.2019 - 3 Qs 29/18
    In diesem Vorabentscheidungsverfahren hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 26.10.2017 (C-195/16) entschieden.

    Wenngleich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs als Möglichkeit einer verhältnismäßigen Sanktion eine Geldbuße erwähnt, lässt das Urteil ohne weiteres auch eine "nicht hohe" Geldstrafe als zulässige Rechtsfolge zu (so auch Dauer/König, a.a.O.; a.A. ohne Begründung Ternig, Anmerkung zu EuGH, Urt. V. 26.10.2017 - C.195/16, NZV 2018, 573ff.).

  • AG Kehl, 08.02.2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafbarkeit eines lediglich eine für das Gebiet eines

    Auszug aus LG Offenburg, 27.03.2019 - 3 Qs 29/18
    Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Offenburg wird der Beschluss des Amtsgerichts Kehl vom 08. Februar 2018 (2 Cs 206 Js 10658/15).

    Die Staatsanwaltschaft legt im Strafverfahren 2 Cs 206 Js 10658/15 M. zur Last, am 15.05.2015 mit einem Pkw in R. am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll.

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus LG Offenburg, 27.03.2019 - 3 Qs 29/18
    Ein solches kommt - ausnahmsweise - in Betracht, wenn die gegen eine Sachentscheidung sprechenden Gesichtspunkte derart schwer wiegen, dass von ihnen die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muss (vgl. BGHSt 46, 159; Fischer, Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage, Rdn. 409 der Einleitung).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

    Auszug aus LG Offenburg, 27.03.2019 - 3 Qs 29/18
    Trotz bestehender (materieller) Fahrberechtigung kann ein Mitgliedstaat damit von einer fehlenden Fahrberechtigung des Inhabers eines nicht den (formellen) Anforderungen der [3.] Führerscheinrichtlinie entsprechenden Dokumentes ausgehen (vgl. Rebler, Anmerkung zu VGH Mannheim, Urt. vom 29.8.2017 - 10 S 856/17, NZV 2018, 181ff.).
  • AG Kehl, 01.04.2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer Fahrerlaubnis in Frankreich ohne

    Vorliegend käme die zweite Alternative in Betracht, weil die zeitliche Gültigkeit der Prüfbescheinigung als Legitimationspapier auf die Dauer von vier Monaten beschränkt ist (so, aber ohne Begründung, LG Offenburg, Beschluss vom 27. März 2019 - 3 Qs 29/18; Ternig, Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 26. Oktober 2017, NZV 2018 S. 578, und offenbar auch, aber ebenso ohne weitere Begründung, dafür aber mit einer unzutreffenden Annahme der Anwendbarkeit des § 29 Abs. 3 Nr. 1 FeV nur auf EU/EWR-Fahrerlaubnisse, Dauer/König a.a.O.).

    Ob § 29 Nr. 1 FeV die Fahrberechtigung des Angeklagten entfallen ließ, kann an dieser Stelle offengelassen werden, da ein Schuldspruch nach § 21 Abs. 1 StVG, wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit, im Hinblick auf das Recht der Europäischen Union jedenfalls unverhältnismäßig und damit unzulässig wäre (siehe mit ausführlicher Begründung AG Kehl, Beschluss vom 08. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, juris; a.A. LG Offenburg, Beschluss vom 27.03.2019 - 3 Qs 29/18).

  • AG Kehl, 14.12.2022 - 2 Cs 504 Js 14645/21

    Strafbarkeit des Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Erteilung einer französischen

    Der Ausnahmetatbestand des § 29 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 FeV ("vorläufig ausgestellter Führerschein") von einer ausländischen Fahrberechtigung nach § 29 Abs. 1 FeV Gebrauch machen zu dürfen, ist dahin auszulegen, dass die Gültigkeit einer solchen ausländischen Fahrberechtigung im Inland nicht schon bei "Vorläufigkeit" des Führerscheins als Legitimationspapier, sondern (erst) bei "Vorläufigkeit" der damit zu bescheinigenden Fahrberechtigung entfällt (entgegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 3 Rv 10 Ss 892/18, VRS 137, 89 und LG Offenburg, Beschluss vom 27. März 2019 - 3 Qs 29/18, NZV 2019, 589).(Rn.32).

    Soweit vertreten wird, dass es sich bei einem CEPC um einen "anderen vorläufig ausgestellten Führerschein" im Sinne des § 29 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 FeV handele und damit die grundsätzlich nach § 29 Abs. 1 FeV geltende Berechtigung - trotz endgültig und vorbehaltlos nach ausländischem Recht erteilter Fahrerlaubnis - nicht gelte (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2019 - 3 Rv 10 Ss 892/18 - VRS 137, 89; LG Offenburg, Beschluss vom 27. März 2019 - 3 Qs 29/18 - NZV 2019, 589; Dauer/König DAR 2018, 459; so wohl auch Ternig, NZV 2018, 578, unklar Lenk, NZV 2019, 589, der offenbar keine Unterscheidung zwischen Recht und Legitimationspapier vornimmt) vermag das Gericht, das diese Frage bislang ausdrücklich offengelassen hat (vgl. Beschluss vom 08. Februar 2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15 -, DAR 2018, 457, und Urteil vom 01. April 2019 - 2 Cs 504 Js 9359/18 -, juris), diesem - allein auf die Formulierung "vorläufig ausgestellter Führerschein" gestützten und nicht weiter begründeten - Verständnis von § 29 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 FeV mit Blick auf die Systematik dieser Vorschrift, ihrer Entstehungsgeschichte sowie gesetzgeberischer Wertentscheidungen zur Sanktionierung von Verstößen gegen das Fahrerlaubnisrecht nicht zu folgen:.

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 3 Rv 10 Ss 892/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer französischen Bescheinigung über das

    Der EuGH hat - und dies in Abweichung des Antrags des Generalanwalts am EuGH, der der Auffassung war, dass Art. 18 und 21 AEUV einen Mitgliedstaat daran hindere, das Führen eines Kraftfahrzeugs in diesen Fällen als Straftat zu verfolgen, - mithin klargestellt, dass in der vorliegenden Fallkonstellation lediglich die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder einer hohen Geldstrafe mit den europarechtlichen Vorgaben unvereinbar, im Übrigen die Verhängung straf- oder verwaltungsrechtlicher Sanktionen aber europarechtskonform ist (so auch LG Offenburg, B. v. 27.3.2019 - 3 Qs 29/18).
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