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   LG Offenburg, 27.04.2018 - 4 OH 14/16   

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https://dejure.org/2018,14978
LG Offenburg, 27.04.2018 - 4 OH 14/16 (https://dejure.org/2018,14978)
LG Offenburg, Entscheidung vom 27.04.2018 - 4 OH 14/16 (https://dejure.org/2018,14978)
LG Offenburg, Entscheidung vom 27. April 2018 - 4 OH 14/16 (https://dejure.org/2018,14978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 110 Nr. 1, 111 Nr. 3
    Keine zusätzliche Gebühr für Reparaturvollmachten bei gesellschaftsrechtlichen Beurkundungen

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 110 Nr. 1, 111 Nr. 3
    Keine zusätzliche Gebühr für Reparaturvollmachten bei gesellschaftsrechtlichen Beurkundungen

  • notar-drkotz.de

    Notarkosten für Reparaturvollmacht bei gesellschaftsrechtlichen Beurkundungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.04.2005 - C-521/04

    Tillack / Kommission - Rechtsmittel - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz -

    Auszug aus LG Offenburg, 27.04.2018 - 4 OH 14/16
    Hauptgeschäft ist die Handelsregisteranmeldung und die Vollmacht steht mit dieser in einem inneren Zusammenhang, der lediglich eine dienende Funktion erfüllt (vgl. BGH, NJW 2006, 279).
  • BGH, 18.04.2013 - V ZB 77/12

    Notarkosten: Geschäftswert für die Beurkundung eines

    Auszug aus LG Offenburg, 27.04.2018 - 4 OH 14/16
    Zwar besteht keine rechtliche Abhängigkeit zwischen der Anmeldung und der Vollmacht, d. h. die Anmeldung kann auch ohne die Vollmacht - deren inhaltliche und formelle Richtigkeit vorausgesetzt - vollzogen werden; jedoch besteht eine tatsächliche Abhängigkeit im Falle einer Beanstandung durch das Registergericht (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 1080).
  • LG Offenburg, 16.05.2018 - 4 OH 21/16

    Keine zusätzliche Gebühr für Notarmitarbeitervollmacht bei

    In Parallelverfahren (z. B. 4 OH 11/16, 4 OH 12/16 bzw. 4 OH 14/16) hat der Präsident des Landgerichts Offenburg zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung Stellung genommen und im Wesentlichen vorgetragen, dass die Vollmachten nach Nr. 24102 KV abzurechnen seien, da die Gebühr für den Entwurf der Vollmachten mit der jeweiligen Fertigung entstehe.
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