Rechtsprechung
   LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6894
LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21 (https://dejure.org/2022,6894)
LG Offenburg, Entscheidung vom 31.03.2022 - 2 O 249/21 (https://dejure.org/2022,6894)
LG Offenburg, Entscheidung vom 31. März 2022 - 2 O 249/21 (https://dejure.org/2022,6894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,6894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Wertgegenstände abhandengekommen - zur Aufbewahrung übernommen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, § 688 BGB, § 690 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Abgrenzung zwischen einem Verwahrungsvertrag und einer bloßen Gefälligkeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abgrenzung zwischen Verwahrungsvertrag und bloßen Gefälligkeit

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch infolge des Abhandenkommens von Wertgegenständen auf Grundlage eines Verwahrungsvertrags

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Goldbarren aus dem Waffenschrank geklaut - Aus Gefälligkeit Wertsachen des Nachbarn aufbewahrt: Keine Haftung nach einem Diebstahl

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwahrung von Wertgegenständen im Rahmen eines Nachbarschaftsverhältnisses: Nachbar haftet für Abhandenkommen der Gegenstände nur mit Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - Fahrlässigkeitsvorwurf wegen Versteckens von Schlüsseln

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2487
  • NJW-RR 2022, 1036
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    Der Vorschrift des § 36 WaffG und der zum Waffengesetz ergangenen Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) können jedoch keine konkreten Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit den zu einem Waffenschrank gehörenden Schlüsseln entnommen werden (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 22.01.2021 - W 9 K 19.1131, BeckRS 2021, 16401 Rn. 21).

    Es wird jedoch insoweit davon ausgegangen, dass die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels in einer solchen Form erfolgen muss, dass der durch die Aufbewahrung einer Waffe oder von Munition in einem Waffenschrank vermittelte Schutz nicht durch den Aufbewahrungsort bzw. die Aufbewahrungsart der Schlüssel zum Waffenschrank aufgehoben wird (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 22.01.2021 - W 9 K 19.1131, BeckRS 2021, 16401 Rn. 21; VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09, BeckRS 2010, 33802).

    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat insoweit entschieden, dass das regelmäßige Verstecken des Waffenschrankschlüssels über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren an einer Schraube unter dem Waschbecken in der Toilette nicht ausreichend und der Waffenbesitzer damit als unzuverlässig anzusehen sei (VG Würzburg, Urteil vom 22.01.2021 - W 9 K 19.1131, BeckRS 2021, 16401 Rn. 21).

  • VG Dresden, 07.04.2010 - 4 L 621/09
    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    Es wird jedoch insoweit davon ausgegangen, dass die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels in einer solchen Form erfolgen muss, dass der durch die Aufbewahrung einer Waffe oder von Munition in einem Waffenschrank vermittelte Schutz nicht durch den Aufbewahrungsort bzw. die Aufbewahrungsart der Schlüssel zum Waffenschrank aufgehoben wird (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 22.01.2021 - W 9 K 19.1131, BeckRS 2021, 16401 Rn. 21; VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09, BeckRS 2010, 33802).

    Zugleich befand das Gericht allerdings, dass in diesem Fall die erforderliche Sorgfalt bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition nicht in besonders schwerem Maß verletzt worden sei, es sich bei dem Verstoß gegen die waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften folglich nicht um eine von besonders hoher Fahrlässigkeit geprägte Zuwiderhandlung handele (VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09, BeckRS 2010, 33802).

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    Dieser wird grundsätzlich durch die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung, wie etwa den Wert der anvertrauten Sache, sowie Art und Grund der Zusage und die bestehenden Interessenlagen der Parteien bestimmt (BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 12/05, BeckRS 2009, 4877 Rn. 7 ff.; BGH, Urteil vom 22.06.1956 - I ZR 198/54, juris Rn. 14 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 20.05.2021 - 9 U 8/20, BeckRS 2021, 17783 Rn. 21; BeckOGK/Schlinker, 01.01.2022, BGB § 688 Rn. 45 f.).

    aa) Wird die Aufbewahrung eines Gegenstandes nicht auf Grundlage einer rechtsgeschäftlichen unentgeltlichen Verwahrung, sondern im Rahmen einer bloßen Gefälligkeit übernommen, so kommt in diesem Fall dem Leistenden die Haftungserleichterung des § 690 BGB analog zugute (Staudinger/Bieder, Neubearbeitung 2020, BGB § 690 Rn. 4; BeckOGK/Schlinker, 01.01.2022, BGB § 688 Rn. 47 m.w.N.; MüKoBGB/Henssler, 8. Aufl. 2020, BGB § 690 Rn. 3; BeckOK BGB/Gehrlein, 61. Ed. 01.02.2022, BGB § 690 Rn. 2; siehe auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.04.1994 - 4 U 274/93, juris Rn. 18; a.A. Prütting/Wegen/Weinreich/Fehrenbacher, 16. Aufl. 2021, BGB § 690 Rn. 1 unter Verweis auf BGHZ 21, 102 = BGH, Urteil vom 22.06.1956 - I ZR 198/54, juris Rn. 19, wobei nach dem dort zugrundeliegenden Sachverhalt ein Auftrags- und gerade kein Verwahrungsverhältnis streitgegenständlich war).

  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 346/14

    Keine Geschäftsführung ohne Auftrag beim Transport von Kindern zu

    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    So muss davon ausgegangen werden, dass dieses Verhältnis für den Kläger maßgeblich dafür war, dass er vom Krankenhaus aus gerade den Beklagten bat, die Wertsachen aus den Verstecken in seinem Wohnhaus zu holen, und dass umgekehrt der Beklagte eben aufgrund der bestehenden nachbarschaftlichen und bekanntschaftlichen Beziehung sich dazu bereit erklärte, die Wertsachen aus dem Haus des Klägers zu holen und diese in seinem Waffenschrank zu verwahren (vgl. zum Grund der Zusage als relevanter Umstand hinsichtlich des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens eines Rechtsbindungswillens: BGH, Urteil vom 23.7.2015 - III ZR 346/14, BeckRS 2015, 13678 Rn. 8; MüKoBGB/Bachmann, 8. Aufl. 2019, BGB § 241 Rn. 171).

    Weiter kommt hinzu, dass ein eigenes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse des Beklagten an der Aufbewahrung der Wertsachen des Klägers nicht dargetan oder sonst ersichtlich ist (vgl. zum Eigeninteresse des Leistenden als relevanter Umstand hinsichtlich des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens eines Rechtsbindungswillens: BGH, Urteil vom 23.07.2015 - III ZR 346/14, BeckRS 2015, 13678 Rn. 8; MüKoBGB/Bachmann, 8. Aufl. 2019, BGB § 241 Rn. 171).

  • VG Köln, 21.02.2019 - 20 K 8077/17
    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass es ausreiche, wenn der Schlüssel zu dem im Keller stehenden Waffenschrank in einer verschlossenen Geldkassette im Kleiderschrank im Schlafzimmer aufbewahrt werde (VG Köln, Urteil vom 21.02.2019 - 20 K 8077/17, BeckRS 2019, 10182 Rn. 18).
  • VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Verlust der waffenrechtlichen

    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    Weiter führte das Gericht aus, dass der Grad an Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers im Hinblick auf diese Umstände jedoch eher als gering einzustufen sei (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015 - 1 K 15.345, BeckRS 2016, 50370).
  • VG Ansbach, 03.12.2003 - AN 15 K 03.00325
    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    Gleiches gilt im Ergebnis nach dem Verwaltungsgericht Ansbach für die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels in einem Porzellanbierkrug im Esszimmer (VG Ansbach, Urteil vom 03.12.2003 - AN 15 K 03.00325, BeckRS 2003, 29547).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    Dieser wird grundsätzlich durch die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung, wie etwa den Wert der anvertrauten Sache, sowie Art und Grund der Zusage und die bestehenden Interessenlagen der Parteien bestimmt (BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 12/05, BeckRS 2009, 4877 Rn. 7 ff.; BGH, Urteil vom 22.06.1956 - I ZR 198/54, juris Rn. 14 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 20.05.2021 - 9 U 8/20, BeckRS 2021, 17783 Rn. 21; BeckOGK/Schlinker, 01.01.2022, BGB § 688 Rn. 45 f.).
  • OLG Zweibrücken, 11.04.2002 - 4 U 122/01

    Verwahrungsvertrag: Selbstschädigung als Indiz für Beachtung der eigenüblichen

    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    Die Aufbewahrung der Waffenschrankschlüssel in einem Versteck im Keller seines Hauses sowie das außerhalb des Wohnhauses im Schuppen befindliche Schlüsselversteck entsprachen damit ohne Zweifel derjenigen Sorgfalt, die der Beklagte auch in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegte (vgl. insoweit auch OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.04.2002 - 4 U 122/01, BeckRS 2002, 30252608 Rn. 18).
  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21
    Für die danach geforderte besonders grobe und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß an Fahrlässigkeit erheblich übersteigt, ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach den persönlichen Umständen, der Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Betroffenen wie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen (vgl. Staudinger/Caspers, Neubearbeitung 2019, BGB § 276 Rn. 94; siehe auch BGH, Urteil vom 10.10.2013 - III ZR 345/12, BeckRS 2013, 18780 Rn. 26 ff.; BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, BeckRS 2016, 6445 Rn. 71).
  • OLG Braunschweig, 20.05.2021 - 9 U 8/20

    Schadensersatz statt der Übergabe der vom Verkäufer verwahrten Kaufsache -

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

  • OLG Karlsruhe, 14.04.1994 - 4 U 274/93

    Versichertes Liegenlassen einer Viola in einem Zugabteil

  • BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73

    Lottogemeinschaft - § 157 BGB, Rechtsbindungswille, Reichweite

  • OLG Koblenz, 17.02.2014 - 3 U 1335/13

    Berufung im Schadensersatzprozess nach Verlust einer in Luxemburg verwahrten

  • BGH, 02.03.2017 - III ZR 271/15

    Haftung eines ehrenamtlich tätigen Vorsitzenden eines Schulzweckverbands in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht