Rechtsprechung
LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1, 4 Nr. 7 UWG; Art. 5 Abs. 1 GG
Es ist zulässig ein Gerichtsurteil mit dem Fazit "Kurz: Auch im Coaching-Geschäft gilt das Verbot der üblen Nachrede, wie überall in der Welt." zu kommentieren - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- aufrecht.de
Zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Äußerungen über Mitbewerber
- Kanzlei Prof. Schweizer
"Üble Nachrede" - eine zulässige Meinungsäußerung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Bezeichnung "Üble Nachrede" ist zulässige Meinungsäußerung
- info-it-recht.de
Äußerungen über Mitbewerber (hier: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 S. 1, 4 Nr. 7 UWG; Art. 5 GG
Verbot einer bestimmten Berichterstattung darf als Verbot "übler Nachrede” bezeichnet werden - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Meinungsäußerungsfreiheit und der Bericht über Urteile
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch bei Äußerungen über Mitbewerber
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Bezeichnung "üble Nachrede" in Online-Kommentierung über Gerichtsurteil zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung "Üble Nachrede" in Online-Berichterstattung kann zulässige Meinungsäußerung sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Persönliche Rechtsauffassung darf geäußert werden