Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32583
LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22 (https://dejure.org/2022,32583)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 07.11.2022 - 4 Qs 368/22 (https://dejure.org/2022,32583)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 07. November 2022 - 4 Qs 368/22 (https://dejure.org/2022,32583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,32583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Betrunkener Sozius auf dem E-Scooter

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Beilenker auf dem E-Scooter

  • lto.de (Kurzinformation)

    E-Scooter: Auch betrunkene Mitfahrer können Fahrerlaubnis verlieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrt mit E-Scooter durch Festhalten eines betrunkenen Sozius an der Lenkstange: ...

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitfahrer von E-Scootern - Betrunkener Mitfahrer verliert seine Fahrerlaubnis!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Scooter - Führerschein kann bei Trunkenheitsfahrt auch bei Beifahrern eingezogen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finger weg vom Lenker! - Alkoholfahrt mit E-Scooter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Scooter - Führerschein kann bei Trunkenheitsfahrt auch bei Beifahrern eingezogen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Trunkenheitsfahrt des Beifahrers auf einem E-Scooter

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    E-Scooter - MITGEHANGEN, MITGEFANGEN!

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei alkoholisierter Fahrt mit E-Scooter

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
    aa) Eine absolute Fahruntüchtigkeit ist beim Führen von E-Scootern aufgrund ihrer Einordnung als Kraftfahrzeuge bereits ab einer BAK von 1, 1 Promille anzunehmen und nicht etwa - wie bei Fahrten mit einem Fahrrad - ab 1, 6 Promille (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

    a) Der bloße Umstand, dass eine Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB mittels eines "E-Scooters" erfolgt, rechtfertigt keine Abweichung von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 StGB (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
    aa) Eine absolute Fahruntüchtigkeit ist beim Führen von E-Scootern aufgrund ihrer Einordnung als Kraftfahrzeuge bereits ab einer BAK von 1, 1 Promille anzunehmen und nicht etwa - wie bei Fahrten mit einem Fahrrad - ab 1, 6 Promille (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

    a) Der bloße Umstand, dass eine Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB mittels eines "E-Scooters" erfolgt, rechtfertigt keine Abweichung von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 StGB (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

  • LG München I, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19

    Absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit E-Scootern

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
    aa) Eine absolute Fahruntüchtigkeit ist beim Führen von E-Scootern aufgrund ihrer Einordnung als Kraftfahrzeuge bereits ab einer BAK von 1, 1 Promille anzunehmen und nicht etwa - wie bei Fahrten mit einem Fahrrad - ab 1, 6 Promille (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

    a) Der bloße Umstand, dass eine Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB mittels eines "E-Scooters" erfolgt, rechtfertigt keine Abweichung von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 StGB (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
    Diese Bewertung durch die Kammer hält auch dem Vergleich mit einem Sozius auf einem Kraftrad stand, welcher aus überzeugenden Gründen mangels eigenverantwortlicher Übernahme einer für die Fahrbewegung notwendigen technischen Teilfunktion nicht als "Führer" eines Kraftrades angesehen wird (BGH, NZV 1990, 157 [157]).
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 6 [8 f.]; BGHSt 35, 390 [393]; BGHSt 36, 343) ist Führer eines Fahrzeugs derjenige, der sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Alleinoder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt .
  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
    Um bei längerer Resorptionsdauer jede Benachteiligung für den Täter auszuschließen, sind die ersten zwei Stunden nach Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen (BGH 25, 250; Fischer, § 316 StGB Rn. 19 m. w. N.).
  • LG Flensburg, 23.09.2021 - V Qs 42/21

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nutzung eines E-Scooters in

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
    Die Leistungsanforderungen sind sogar ganz erheblich und übersteigen diejenigen beim Fahrradfahren deutlich, insbesondere auf Grund ihrer Bauart (vgl. LG Flensburg, 23.09.2021 - V Qs 42/21).
  • BGH, 27.07.1962 - 4 StR 215/62

    Tätereigenschaft im Sinne des § 315a Strafgesetzbuch (StGB) - Begriff der

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 6 [8 f.]; BGHSt 35, 390 [393]; BGHSt 36, 343) ist Führer eines Fahrzeugs derjenige, der sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Alleinoder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt .
  • LG Mannheim, 08.11.2022 - 12 Ns 404 Js 11650/22

    Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem

    Soweit nach Teilen der Rechtsprechung der Umstand, dass ein E-Scooter angesichts des geringeren Gewichts und der bauartbedingten Geschwindigkeit hinsichtlich der Gefährlichkeit eher mit einem Fahrrad als einem einspurigen Kraftfahrzeug gleichzusetzen sei, bei der Frage der Indizwirkung einer Trunkenheitsfahrt als maßgeblicher Faktor zu berücksichtigen sei (LG Dortmund, VRS 138, 20; LG Halle [Saale], a.a.O.; LG Leipzig, a.a.O.) teilt die Strafkammer im Anschluss an die ganz überwiegende Rechtsprechung diese Ansicht nicht (u.a. BayObLG, a.a.O.; OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Zweibrücken, NStZ 2022, 493 [zum bußgeldrechtlichen Fahrverbot]; LG Stuttgart, a.a.O.; LG München I, Beschl. v. 30.10.2019 - 1 JQs 24/19 jug -, BeckRS 2019, 38560; LG Dresden, Beschl. v. 27.03.2020 - 16 Qs 14/20 -, BeckRS 2020, 7598; LG Flensburg, Beschl. v. 23.09.2021 - V Qs 42/21 -, BeckRS 2021, 35545; LG Wuppertal, Beschl. v. 02.02.2022 - 25 Qs 63/21 -, BeckRS 2022, 1255; LG Oldenburg, Beschl. v. 07.11.2022 - 4 Qs 368/22 -, BeckRS 2022, 32023; LG Köln, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht